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Kürzung der Wochenarbeitszeit und Gehalt durch AG

X
Xaver
Nov 2019 bearbeitet

Darf mein Chef bei schlechter Auftragslage meine Wochenarbeitszeit kürzen, und mein Gehalt an die gekürzte Arbeitszeit anpassen?

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Community-Antworten (6)

K
Kjarrigan

12.11.2019 um 10:36 Uhr

Nein es gilt ja der Arbeitsvertrag und der beinhaltet eine Willenerklärung von 2 Seiten (Ag und AN) Einseitig kann der AG den nicht ändern.

TF
Tante Frieda

12.11.2019 um 11:13 Uhr

Das Problem ist in der Praxis eher, seine Rechte durchzusetzen. Du müsstest notfalls klagen, wenn er nicht einlenkt. Recht bekämst du 100-prozentig, aber ...

P
Pickel

12.11.2019 um 11:37 Uhr

" Recht bekämst du 100-prozentig"

Die Aussage ist auf Basis dieser rudimentären Informationen aber mutig. Oder dumm.

D
DummerHund

12.11.2019 um 11:59 Uhr

Den Klageweg würde ich auch nicht gleich als Nr. 1 in Betracht ziehen. Ich würde erst einmal einen Anwalt aufsuchen und ihn bitten die die Rechtlage zu überprüfen. Dieser sollte sich dann an den AG wenden. Meines Erachtens trifft hier § 615 BGB (Annahmeverzug) zu. Hier kann das Betriebs-und Wirtschaftsrisiko nicht auf den AN abgewälzt werden. Der Anwalt kann den AG erstmal auf die Rechtslage drauf hin weisen und ihn auffordern die Maßnahme zu unterlassen da man eigentlich eine juristische Auseinandersetzung vermeiden will. Über Vorschläge, damit beiden Parteien geholfen wäre wären auch erwünscht. Nur bis dahin ist die angedachte Lohnkürzung zu unterlassen. So würde ich empfehlen wenn man nicht selber mit dem AG reden kann. (Es gibt auch noch das Thema Kurzarbeit): Und Vorsicht bei allem, nicht das eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen wird.

TF
Tante Frieda

12.11.2019 um 12:13 Uhr

Ach pickelchen, du lernst es vermutlich nie.

M
Moreno

12.11.2019 um 14:02 Uhr

Recht bekämst du 100-prozentig, aber ... Tante Frieda ohne genaue Kenntnisse des AV von Xaver solltest Du solche Aussagen nicht machen.

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