W.A.F. LogoSeminare

Gespräch mit dem GL gescheitert

K
KatjaS
Aug 2017 bearbeitet

Das war gestern.................................................. Ich wurde heute zu einem Gespräch mit meinem Vorgesetzen ins Büro zitiert. Ich habe geäussert das ich nur im Beisein einer Kollegin (eine bestimmte Person aus dem BR, die aber heute frei hatte) bereit zu einem Gespräch wäre. Mein Vorgesetzter sagte das er die Kollegin nicht dabei haben wolle, ich soll mir jemand anderen mitnehmen. Daraufhin wusste ich dann nicht mehr was ich sagen sollte und habe das Gespräch auf morgen verlegen lassen. Darf mein Teamleiter oder vielleicht sogar der Geschäftsleiter solche Bedingungen stellen. Ich muß ganz ehrlich sagen, das ich niemand anderen vertraue als dieser Person und alleine aber auch nicht bei dem Gespräch sein möchte. Nicht das die Dinge im nachhinein falsch ausgelegt werden. Was sagt ihr dazu? Gruß KatjaS Erstellt am 07.10.2008. - 18:55 Uhr von KatjaS

heute...................... besagte BR Kollegin war da, ich auch, doch unser GL weigert sich unter dieser Konstellation mit mir ein Gespräch zu führen, da er der Meinung ist, das die Betriebsrätin nicht objektiv sei und in der Vergangenheit genug für Wirbel gesorgt hätte. Ich habe dann gesagt das er dann eben auf das Gespräch verzichten müsse, da ich nicht gewillt bin jemand anderen mitzunehmen. Dann hat der irgendwas von seinem Direktionsrecht gefaselt und das dies jetzt rechtliche Konsequenzen hätte. Meine Kollegin meinte das ich mich beruhigen sollte, denn schließlich will ja der GL mit mir reden und nicht umgekehrt. Aber irgendwie bin ich jetzt verunsichert, schlaf seit 2 Tagen nicht mehr und würde am liebsten wieder krank machen. Ich war lange Zeit krank und ich geh mal davon aus das dieses Gespräch über meine Abwesenheit handeln soll. Es wurde viel getratscht und spekuliert über meine 4 wöchige Abwesenheit, deswegen möchte ich auch jemanden dabei haben, der weiß warum ich krank war, da dieser meine ganze Situation kennt.

Hab ich jetzt was zu befürchten?

6.18003

Community-Antworten (3)

K
KatjaS

08.10.2008 um 15:25 Uhr

@neskia

danke du hast mir sehr geholfen. Zu deiner Frage

Da ich nur die eine Betriebsrätin an meiner Seite dulde, dreht unsere BRV völlig durch und versucht nun das Leben dieser Vertrauten zur Hölle zu machen. Ich war vor Jahren Ersatzmitglied und weiß welche Situationen im Gremium herrschen. Der Betriebsrat oder besser gesagt Geheimrat macht nix, sagt nix und kuscht nur. Jetzt ist da jemand anderes im BR, die schon 2 Mitarbeiter vor der Kündigung geschützt hat und auch mit denen nicht den Gang ins Gericht gescheut hat.

Ich werde mich hüten und eine Beschwerde in diesem Gremium einzureichen. Wenn, dann höchstens eine Beschwerde über den BR, aber damit treffe ich ja auch das einzelne Mitglied, welche sich wirklich versucht zu bemühen und keinerlei Angst zeigt.

Gruß KatjaS

L
laffo2

08.10.2008 um 22:31 Uhr

@katja

2010 sind Neuwahlen zum Betriebsrat! Da habt ihr als ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit euren Geheimrat abzuwählen. Denn die feinen Damen & Herren sind EURE/Deine Interessenvertreter!!!!!!!! Vielleicht sollte deine Vertraute dann mit einer eigene Liste sich zur Wahl stellen, auf welcher du vielleicht auch stehst?

P
Peanuts

09.10.2008 um 00:40 Uhr

"Da WAHRSCHEINLICH der Vorgesetzte mit dir über Leistung und berufliche Entwicklung reden will steht dir das Recht zu ein Betriebsratmitglied deiner Wahl mitzunehmen. ... Schon mal über eine Beschwerde beim Betriebsrat nachgedacht?"

Mir sträuben sich die Nackenhaare...

Wenn ein Vorgesetzter eine/n MA während der Arbeitszeit zum Gespräch bittet/zitiert, ist dieser Aufforderung zunächst einmal Folge zu leisten und zwar ohne wenn und aber und höchstpersönlich. Eine Weigerung kann eine Abmahnung zur Folge haben, eine beharrliche Weigerung kann zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen.

Nur und zwar nur dann, wenn es um einen vom BetrVG gedeckten Gesprächsinhalt geht, hat diese/r MA das Recht, ein BRM seines Vertrauens hinzu ziehen zu können. Der AG hat in diesem Fall allerdings nicht das Recht, auf die Auswahl des BRM Einfluss zu nehmen.

Da ist es doch nur zu gut, dass bislang überhaupt nicht bekannt ist, woraum es in diesem Gespräch konkret gehen soll.

Ihre Antwort