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Gescheitertes BEM Gespräch bei EX-BR Mitglied

B
BR-Maier
Okt 2023 bearbeitet

Hallo zusammen,

bei uns ist am 18.10.2023 laut § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG wegen zu wenig BR-Mitglieder eine Neuwahl durchgeführt worden.

Ein altes BR-Mitglied hatte nun ein "fehlgeschlagenes" BEM-Gespräch. Da ihm keine Versetzung vorgeschlagen wurde und er sehr wahrscheinlich nach seiner Genesung der Tätigkeit nicht mehr nachkommen kann, wollte er sich nach seinen Möglichkeiten erkunden. Im BEM Gespräch wurde ihm "zwischen den Zeilen" nahegelegt, dass er sich doch etwas anders suchen soll.

Er hat ja laut Paragraph 15 Satz 2 KschG ein Jahr nach der aktiven Zeit im Betriebsrat den "besonderen" Kündigungsschutz. Das wäre ja dann der 18.10.2024?

Wie seht ihr hier die Wahrscheinlichkeit das eine krankheitsbedingte Kündigung durchgeht, bzw ausgesprochen wird?

Bin über jeden Imput dankbar.

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Community-Antworten (6)

B
BR-Maier

24.10.2023 um 11:51 Uhr

Er fehlt seit Ende Juni und wird voraussichtlich auch noch mindestens bis Ende des Jahres fehlen.

R
rtjum

24.10.2023 um 12:09 Uhr

was war es denn genau, ein BEM mit offizieller Einladung durch den AG usw oder ein "wollte er sich nach seinen Möglichkeiten erkunden."?

B
BR-Maier

24.10.2023 um 12:11 Uhr

Es war ein offizielles BEM-Gespräch mit Einladung durch den AG

C
Catweazle

24.10.2023 um 12:45 Uhr

Eine Kündigung ist immer möglich. Das heißt aber nicht, dass sie einer Kündigungsschutzklage standhält. Die krankheitsbedingte Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist aber grundsätzlich ausgeschlossen.

K
kainil

24.10.2023 um 15:38 Uhr

: Tagträumer 5. Wie will der Arbeitgeber krankheitsbedingt kündigen, nur weil der Ma einmal 6 Monate krank ist? Schon mal was davon gehört, mindestens an drei aufeinanderfolgende Jahre 30 Krankentage, oder negative Gesundheitsprognose?

@: BR-Maier: wird der AG Gottseidank wenig Chancen haben auf Grund oben genannter Gründe

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