Erstellt am 05.06.2014 um 21:16 Uhr von Kölner
§ 74 Abs 1 BetrVG?
AG/br Gespräch
Monatsgespräch...
Erstellt am 05.06.2014 um 21:44 Uhr von wieso
§ 74 Abs 1 BetrVG hab ich zur Kenntnis genommen aber der beantwortet meine Frage nicht.
okay, es gibt keine Form aber vielleicht ein paar Tipps zur Gestaltung des Anschreibens.
Ich möchte eigentlich nicht im Vorfeld mitteilen was wir für Themen haben aber so wie ich Chef kenne will er vorher wissen welche Themen auf den Tisch kommen werden. Also gleich rein schreiben ober erst mal abwarten und ggf. nachliefern?
Erstellt am 05.06.2014 um 22:50 Uhr von christobal
Also wir haben bessere Erfahrungen damit gemacht, unseren AG über die Themen so konkret wie möglich vorab zu informieren, er kommt dann auch meistens besser vorbereitet und wir müssen dann nicht erst bis zum nächsten Gespräch auf seine Meinung warten. Nur Mut, die Themen die du nennst, sehe ich als nicht so schwierig an.
Vorschlag für die Gestaltung: BR-Vorsitzende spricht einen Termin ab, dann erfolgt die schriftliche Einladung zum Monatsgespräch mit Euren TOPs. Macht euch erstmal nicht so sehr um die Form Gedanken; freundlich und offen, ohne sich klein zu machen ist vielleicht die passende Marschroute.
Erstellt am 05.06.2014 um 23:48 Uhr von Pickel
"Sprechen wir eine EINLADUNG aus? Eine BR Sitzung soll es ja eigentlich nicht werden und Einladungen kann man auch ablehnen. "
Selbstverständlich kann eine Einaldung auch abgelehnt werden, auch die GL wird vermutlich einen vollen Terminplan haben und nicht immer Zeit haben. Und dass die GL immer können muss, steht nun auch nicht im BetrVG.
Ich würde in einer eMail einfach schreiben, dass der BR um ein Gespräch bittet und man möge bitte Terminvorschläge unterbreiten. Klappt eigentlich problemlos
Erstellt am 06.06.2014 um 00:25 Uhr von metallica
In der Schriftsprache ist das Bitten nicht so negativ besetzt, wie es dir wohl erscheint. In Briefen wird eigentlich permanent um irgendwas gebeten obwohl jeder eigentlich forden meint. Formuliert den Wunsch nach einem Treffen ruhig als formale Bitte, eure Geschäftsführung wird das nicht als Zeichen der Schwäche auslegen.
Erstellt am 06.06.2014 um 15:13 Uhr von wieso
vielen Dank für die guten Tipps und Anregungen.