Erstellt am 23.02.2007 um 08:43 Uhr von Angi1
Hallo Braunbär,
siehe dazu im Fitting § 74 RN 7
" An der monatlichen Besprechung haben der AG sowie alle Betriebsratmitglieder teilzunehmen. Im Falle der Übertragung der Besprechung auf einen Ausschuss haben dessen Mitglieder teilzunehmen. Sind BR Mitglieder oder Ausschussmitlgieder verhindert, hat das jeweils in Betracht kommende Ersatzmitlgied teilzunehmen. Die Schwerbehindertenvertretung ist stets berechtigt an den Besprechungen teilzunehmen. Die JAV ist zu Besprechungen hinzuzuziehen, wenn besonders die jug. Arbeitnhemer oder die Azubis betreffende Angelegenheiten erörtet werden sollen."
MfG
Angi1
Erstellt am 23.02.2007 um 08:54 Uhr von Braunbär
Es geht nicht um die quartalsmäßigen Gespräche, sondern Gespräche bzw. Vorgespräche welche die GL mit dem BRV führt, wäre es da nicht zweckmäßig, das vom BR 2 Vertreter dran teilnehmen?
GL beabsichtig usw., also Information an den BR.
Erstellt am 23.02.2007 um 09:11 Uhr von paula
Das hängt davon was das Gremium als sinnvoll annimmt. Eigentlich kann das der BRV aber wohl alleine, wozu ist er sonst BRV. Aber alles eine Frage der individuellen Situation...