Hi,

schon seit längerer Zeit ist im Betrieb zu beobachten, dass offene Stellen mit Personen besetzt werden, die der Einrichtungsleitung nahe stehen. Jetzt steht eine Neuanstellung an, die mit dem Ehemann/Lebenspartner der Chefin besetzt werden soll... Angeblich gab es keine interne Bewerbung und er stellt die einzige externe Bewerbung dar. Ein VG ist nicht erfolgt.

Es ist nicht so, dass wir per se die Peronalentscheidungen der Einrichtungsleitung bombardieren wollen, aber inzwischen kann man den Eindruck gewinnen, dass es schon kartellartige Züge annimmt.

Gibt es eine tragfähige Grundlage, auf der wir von unserem Zustimmungsverweigerungsrecht Gebrauch machen können?

Ganz zu schweigen davon, dass der Zeitpunkt der Entscheidung wohl nicht zufällig gewählt wurde... Unsere Einrichtung geht am Freitag in die Winterferien und einige BR Mitglieder sind bereits im Urlaub.

Bin dankbar für jede Hilfe.

Cheers,
Fury