Erstellt am 23.01.2016 um 21:11 Uhr von Hartmut
romanohne, es sieht leider schlecht aus. Theoretisch gibt es den §23 Abs. 1 BetrVG, nach dem u.A. die Gewerkschaft die Auflösung des BR wegen grober Pflichtverletzung beim Arbeitsgericht beantragen kann. In der Praxis ist aber der Nachweis einer groben Pflichtverletzung sehr schwer zu führen. Mein Vorschlag: Nutze die Zeit bis zur nächsten Wahl, um dich in der Belegschaft gut zu vernetzen, und laufe dann möglichst überraschend mit einer eigenen Liste auf.
Erstellt am 24.01.2016 um 10:01 Uhr von gironimo
Ja - es geht kaum anders. Die nächst höhere Instanz ist der Wähler, den Du überzeugen musst. Der Kontakt zur Gewerkschaft kann dennoch nützlich sein. Vielleicht kann mit ihr (und den Mitgliedern im Betrieb) ein Gegengewicht schaffen.
Erstellt am 24.01.2016 um 13:47 Uhr von Pjöööng
Wenn alle nur "hinter vorgehaltener Hand" reden und keiner "so richtig was sagt", dann kann das ja nicht so schlimm sein.
Den Verweis auf die nächsten Wahlen halte ich auch für nur bedingt hilfreich, insbesondere deshalb weil der Gesetzgeber für Euch ein wunderbares Werkzeug geschaffen hat, welches Ihr nur anwenden müsst: Die Betriebsversammlung. Einmal im Quartal muss der BR eine Betriebsversammlung abhalte und da muss er Euch Rede und Antwort stehen,vorausgesetzt Ihr kriegt Euren Ar.... hoch und stellt auch Fragen...
Erstellt am 25.01.2016 um 06:25 Uhr von SBVmann
Du kannst dich auch gerne an die Berufsgenossenschaft wenden, wenn es um Arbeitsbedingungen geht. Dies geht auch anonym.
Erstellt am 25.01.2016 um 09:25 Uhr von celestro
"Wenn alle nur "hinter vorgehaltener Hand" reden und keiner "so richtig was sagt", dann kann das ja nicht so schlimm sein."
Aus Angst um seinen Job ertragen viele MA sehr viel ...