Erstellt am 13.05.2014 um 20:27 Uhr von Hasenfuss
ja, weil er ja die BR-Mitglieder von der Arbeit frei stellen muss, um auf ev. betriebliche Belange reagieren zu können.
Erstellt am 13.05.2014 um 21:52 Uhr von ramrod
Die Änderungen werden vom wachleiter durchgeführt. Der Geschäftsführer hat damit nichts zu tun. Dann auch nochmal extra den GF informieren?
Erstellt am 13.05.2014 um 22:03 Uhr von Oblatixx
Ich denke, der hat anderes zu tun, als die nötigen Vertretungen zu organisieren.
Beim nächsten Vorgesetzten abmelden und gut ist. (Er kann sich ja beschweren...)
Erstellt am 14.05.2014 um 08:56 Uhr von Pickel
Ganz einfach: die Geschäftsleitung hat ein Recht das zu erfahren, das muss eingehalten werden (erst recht wenn er es wünscht). Wir erwarten Gesetzestreue vom AG, sollten entsprechend auch handeln.
Erstellt am 14.05.2014 um 14:05 Uhr von Oblatixx
BR-Arbeit ist nicht nur die Sitzung.
Wenn ich mich also jedesmal beim Vorgesetzten abmelde, wenn ich irgendetwas BR-mäßig zu tun habe, dann muss das reichen. Was der dann mit der Information macht, ist egal.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Geschäftsführung JEDESMAL informiert werden will, wenn z. B. 9 Betriebsräte zu unterschiedlichsten Zeiten ihre Arbeit machen.
Und ihr seid sicher, dass ihr den GF jederzeit erreicht?
Ich bleibe dabei, der hat anderes zu tun, wenn er seinen Job ernst nimmt. Für alles andere hat er seine Untertanen.