Eine Frage an Euch mit der Bitte um eine einfache Antwort: ist die Formulierung, dass die Betriebsversammlung vom Vorsitzenden geleitet werden muss, so zu verstehen, das es nicht ausreichen würde, wenn der Vorsitzende die Begrüßung und Verabschiedung der Anwesenden übernimmt, das Wort für den Rechenschaftsbericht etc. aber an BR-Kollegen übergibt? Oder darf das nur der Vorsitzende machen?