Erstellt am 02.10.2008 um 16:33 Uhr von Konrad
Die zur Durchführung der Betriebsversammlung (§43 BetrVG) notwendigen Räumlichkeiten müssen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, notfalls müssen sie auf seine Kosten angemietet werden.
Es sind die betriebliche Belange zu berücksichtigen, aber das was „üblicher weise notwendig“ und „zumutbar“ wie beheizt und Sitzgelegenheit; Mikros entscheidet im Zweifel der BR, selber.
Aber bevor eigenmächtig angemietet wird, muss mit dem AG die gewünschte Ausstattung besprochen werden, schriftlich machen!
Erstellt am 02.10.2008 um 16:39 Uhr von DonJohnson
Naja, wenn es um die Kosten gehen würde, oder wenn das ein Argument wäre, dann gäbe es auch keinen BR, da der ja nun mal Kosten verursacht. Das ist also kein Argument. Grundsätzlich ladet ihr ein, also obliegt euch auch der Veranstaltungsort. Der BRV hat dort das Hausrecht. Eigenhändig kannst du natürlich nichts machen. Du benötigst einen Beschluß des Gremiums. Wie du weißt, seid ihr dem AG gleich gestellt, würde er denn eine seiner Meetings in der Werkshalle abhalten? Im stehen? Da es kein zeitliches Limit für so eine Versammlung gibt, geht das mit dem stehen und im kalten sowieso nicht.
Bitte lies dir die §§ 42 bis 46 BetrVG am besten auch die Kommentare durch. Außerdem verweise ich immer gerne auf "Betriebsratspraxis A bis Z" von Christian Schoof. Unter dem Stichwort "Betriebsversammlung" findest du dort viele hilfreiche Tipps.
Viel Erfolg
Erstellt am 02.10.2008 um 20:37 Uhr von wissender98
Was sind das hier denn für Antworten? Das hört sich echt nicht übel an, ist aber trotzdem falsch. Wenn es der Firma schlecht geht, warum kann denn ein Betriebsrat nicht auf die Wünsche des Arbeitgebers eingehen? Warum soll der alles bezahlen und dafür gibt er keine Lohnerhöhung? Ich verstehe diese Antworten nicht. Wie kann man nur so weltfremd sein? Aber von dir DJ habe ich nichts anderes erwartet. Liest man hier immer wieder!
Erstellt am 03.10.2008 um 09:29 Uhr von pirat
@wissender,
bleib mal geschmeidig...
"Warum soll der alles bezahlen und dafür gibt er keine Lohnerhöhung?"...aha, Totschlagargument.
" Aber von dir DJ habe ich nichts anderes erwartet. Liest man hier immer wieder!"....persönliche, verbale Angriffe solltest du unterlassen. Zeugt nicht gerade von Kompetenz! Äusserst ungeschickt.
IMHO,
die Bezeichnung *Wissender* ist ein Titel, der verliehen wird für Speziess, die über ein besonderes geistiges Potenzial verfügen.
Erstellt am 03.10.2008 um 10:27 Uhr von peanuts
"Kann ich eigenmächtig die Halle anmieten, "
Nein! Der AG hat den erforderlichen Raum zur Verfügung zu stellen, inkl. Bestuhlung.
"oder bleib ich nachher auf den Kosten sitzen."
Das könnte Dir durchaus passieren!