Erstellt am 22.08.2006 um 08:37 Uhr von Frank B.
Nein, das ergibt sich allein aus dem Wahlergebnis, welches Ersatzmitglied zu laden ist. Steht auch irgendwo im §25 BetrVG.
Erstellt am 22.08.2006 um 13:01 Uhr von Dana
Es muss immer das ERsatzmitglied mit der höchsten Stimmzahl eingeladen werden.
LG Dana
Erstellt am 22.08.2006 um 13:49 Uhr von Rollie
Erstellt am 22.08.2006 um 13:58 Uhr von Kölner
@Ram... äh Rollie
Du kennst die Antwort?
Erstellt am 22.08.2006 um 16:09 Uhr von Fayence
Opwert,
die Antwort lautet klar und deutlich: NEIN!
Die gesetzliche Grundlage für die Ladung von Ersatzmitgliedern findest Du im §25 BetrVG, wobei auch der §15 BetrVG berücksichtigt werden muss.
Aus dem Wahlergebnis ergibt sich dann die Reihenfolge.