Betriebsversammlung an mehreren Standorten gleichzeitig
Hallo zusammen,
unsere Firma ist ein deutschlandweit operierendes Serviceunternehmen. Das heißt, die Mitarbeiter sind über die ganze Republik verteilt. Es gibt mehrere Orte mit Betriebsstätten zu denen die jeweiligen Mitarbeiter zugeordnet sind. Leider ist es und daher nicht möglich, alle MA 4x im Jahr an einem Ort zu versammeln. Bisher wurden die Betriebsversammlungen ausschließlich in der Hauptniederlassung durchgeführt. Mitarbeiter, die dort nicht ansässig sind, konnten sich per Telefonkonferenz einwählen und so der BV beiwohnen.
Leider erreichen wir so nur ein Bruchteil der Mitarbeiter, weil die meisten MA einfach weiterarbeiten und manche nebenbei zuhören. Der AG verplant die MA an den entsprechenden Tagen einfach ganz normal, als ob es die BetrVerslg. nicht gäbe.
Unsere Idee ist nun, die Betriebsversammlungen weiter am Hauptstandort durchzuführen, diese aber per Videokonferenz an die anderen Betriebsstätten zu übertragen. Die Mitarbeiter sollen zu den jeweils nächstgelegenen Standorten eingeladen werden und so teilnehmen können. Entsprechende Räume sind in allen Betriebsstätten vorhanden.
Laut Fitting §42 Rn. 46 ist eine Lautsprecherübertragung in andere Räume des Betriebes gestattet. Von Videoübertragung steht leider nichts. Diese wäre aber sinnvoll, weil sowohl der BR, als auch die Geschäftsführung mit Präsentationen arbeitet.
Ihr seht, das ist bei uns ein bisschen kompliziert. Vielleicht hat jemand eine Idee, wie wir das zukünftig lösen können.
Vielen Dank, c.wuerze
Community-Antworten (3)
04.12.2018 um 10:43 Uhr
04.12.2018 um 10:45 Uhr
Es gibt doch Busse und Bahnen - der AG muss die Fahrtkosten zahlen .....
Ansonsten macht lieber Teil- oder Abteilungsversammlungen an den Standorten. Videoübertragung ist Murks. Wie können denn die Kollegen an der Diskussion teilnehmen oder Fragen stellen? Es ist ja noch nicht einmal die Nichtöffentlichkeit sicher gestellt.
04.12.2018 um 13:33 Uhr
Nicht in allen Betrieben wird eine Fahrt zur Betriebsversammlung von den Teilnehmern als willkommene Unterbrechung der tägöiochen Routine wahrgenommen. Als BR steht man dann schnell vor der Frage, ob man völlig rechtskonform 20% der Belegschaft erreichen will, oder eben nicht völlig rechtskonform 80% der Belegschaft...
Das BetrVG hinkt hier leider der technischen Entwicklung meilenweit hinterher. Es ist in der Tat richtig dass bei einer per Videotechnik übertragenenBetriebsversammlung die Nichtöffentlichkeit nicht gewährleistet ist. Auf der anderen Seite dürften aber auch 99% der Betriebsversammlungen für die allgemeine Öffentlichkeit völlig uninteressant sein. Zudem richtet sich dieses Gebot nicht nur an den Versammlungsleiter, sondern (so sehe ich es zumindest) an jeden Versammlungsteilnehmer. Derjenige der alsodie Einwahldaten weitergibt, oder die überörtliche Presse mithören lässt, handelt eigentlich kein bisschen anders als jemand der heimlich Tonaufzeichnungen anfertigt.
Diskussion und Wortmeldungen sind auch bei Videotechnik ohne weiteres möglich.
Man kann auch als BR überlegen, die vorhandenen Spielräume im Sinne der Belegschaft zumindest so lange zu nutzen wie alle damit einverstanden sind.
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