Wer entscheidet bei Teilfreistellungen über die Stundenzahl?
Freistellungen Wer entscheidet bei Teilfreistellungen die Stundenzahl? Beispiel: uns stehen insgesamt 80 std. Freistellung zu. nun hat sich folgendes ergeben. die Liste 1 mit 6Stimmen ist sauer, das der bBetriebsratsvorsitzende und der Stellvertreter nicht aus ihren reihen gewählt wurde und beansprucht eine freistellung. Unser BR besteht aus 11 Mitgliedern. Lt dem Honschensystem(oder wie das auch immer heißen mag) steht ihm das auch zu. Wir haben uns jetzt überlegt, per Beschlußfassung mit Mehrheitswahl die uns zustehenden 80 Std zu teilen, so das 40std auf den Betriebsratsvorsitzenden fallen und die restlichen 40 Std geteilt werden. in welchem Verhältnis müssen diese stehen? Muß das unbedingt 20 std zu 20 std sein oder gehen auch 39 std zu 1 std?
Community-Antworten (2)
25.05.2006 um 15:13 Uhr
Hallo Jutka,
mir ist noch nicht ganz klar, wie ihr den Vorsitz und den Stellvertreter gewählt habt.
Freistellungen gehen nach §38, bei euch sind das wohl zwei?!
Die Freizustellende Personen sind aus der Mitte des BR-Gremiums in geheimer Wahl zu wählen, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Ist der Arbeitgeber mit den Namen einverstanden kanns los gehen. Teilfreistellungen müssen mit dem Arbeitgeber verhandelt bzw vereinbart werden und das kann alles beinnhalten. Wichtig ist nur, dass der AG damit einverstanden ist und natürlich auch die betroffenen Personen. Sollte aus den zwei nun drei Teilfreistellungen werden, dann kommt ein neuer Name hinzu und hier muss auch wieder der AG einverstanden sein.
25.05.2006 um 15:28 Uhr
Jutka, so,so! "80 Stunden" Freistellung stehen Euch also zu? Halte ich ehrlich gesagt für ein Gerücht!!
Ihr solltet Euch beide einmal belesen, eine Kommentierung zum §38 BetrVG wäre da nicht schlecht. Oder Ihr fangt Ihr schon einmal mit diesem Urteil an!
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