Hallo Kolleginnen und Kollegen,
wir sind ein Unternehmen im Bereich ÖPNV. Die zusammenarbeit zwischen GF und BR ist eigentlich sehr gut. Wir wollen eine BV beschließen, um unsere Überstunden neu zu regeln.
Im Tarifvertrag steht, das die Überstunden über ein Quartal gesammelt werden, um etwaige Minusstunden auszugleichen. Im darauffolgenden Monat sollen sie dann ausgezahlt werden, sofern sie nicht abgefeiert werden können. So weit so gut. Aber bei einigen KollegInnen kommen dabei so viele Überstunden zusammen, das sich das arbeiten schon nicht mehr lohnt, weil der Staat alles kassiert.
Nun haben wir der GF den Vorschlag gemacht, die Überstunden neu zu regeln.
Die Quartalsabwicklung soll wie vor bestehen bleiben. Nur sollen de Überstunden nicht im nächsten Monat zur Auszahlung kommen sondern auf einem Mehrarbeitskonto gesammelt werden und im darauffolgenden Quartal Monatlich ausgezahlt werden oder falls die Möglichkeit seitens der Disposition besteht durch Freizeitausgleich abgebaut werden.
Einige KollegInnen haben den Wunsch geäusert, die Überstunden in einen Rentenfonds zu übertragen. Auch damit war unsere GF einverstanden.
Meine Frage nun, da wir kurz vor der Unterschrft stehen, ist das rechtlich überhaupt möglich, da es im TV ja schon geregelt ist und dieser keine Öffnungsklausel enthält?