BV über Überstunden und Betriebsrente
Hallo Kolleginnen und Kollegen, wir sind ein Unternehmen im Bereich ÖPNV. Die zusammenarbeit zwischen GF und BR ist eigentlich sehr gut. Wir wollen eine BV beschließen, um unsere Überstunden neu zu regeln. Im Tarifvertrag steht, das die Überstunden über ein Quartal gesammelt werden, um etwaige Minusstunden auszugleichen. Im darauffolgenden Monat sollen sie dann ausgezahlt werden, sofern sie nicht abgefeiert werden können. So weit so gut. Aber bei einigen KollegInnen kommen dabei so viele Überstunden zusammen, das sich das arbeiten schon nicht mehr lohnt, weil der Staat alles kassiert. Nun haben wir der GF den Vorschlag gemacht, die Überstunden neu zu regeln. Die Quartalsabwicklung soll wie vor bestehen bleiben. Nur sollen de Überstunden nicht im nächsten Monat zur Auszahlung kommen sondern auf einem Mehrarbeitskonto gesammelt werden und im darauffolgenden Quartal Monatlich ausgezahlt werden oder falls die Möglichkeit seitens der Disposition besteht durch Freizeitausgleich abgebaut werden. Einige KollegInnen haben den Wunsch geäusert, die Überstunden in einen Rentenfonds zu übertragen. Auch damit war unsere GF einverstanden. Meine Frage nun, da wir kurz vor der Unterschrft stehen, ist das rechtlich überhaupt möglich, da es im TV ja schon geregelt ist und dieser keine Öffnungsklausel enthält?
Community-Antworten (4)
20.11.2013 um 12:04 Uhr
Wenn der TV keine Öffnungsklausel vorsieht geht es nicht, da im TV abschließend geregelt. Gewerkschaft fragen und ins Boot holen. Auch weil bei Themen Langzeitkonten und oder gar Rentenfonds. Gerade bei Fonds Gefahren des Totalverlustes.
20.11.2013 um 14:17 Uhr
welches bundesland?
20.11.2013 um 15:14 Uhr
Es liegt immer noch am BR im Zuge seiner Mitbestimmung dafür zu sorgen, dass keine Überstunden in der Weise anfallen, dass der AN auch noch Nachteile erleidet. So gesehen würde ich die Gelegenheit nutzen und mit dem AG darüber diskutieren, wie Mehrarbeit vermieden wird.
Ansonsten gilt natürlich, dass der BR nichts regeln kann, was bereits tariflich geregelt ist. In so fern würde ich mit der Gewerkschaft kontakt aufnehmen und die betrieblichen Regelungsmöglichkeiten ausloten.
20.11.2013 um 16:31 Uhr
Eine Verlängerung der Karentzzeit bis zum Abfeiern oder Ausbezahlen sehe ich hier als nicht möglich an, ohne dass die Gewerkschaft zustimmt.
Die Rentenfondslösung sollte jedoch unproblematisch erreichbar sein. Dazu wäre eine BV "Rentenfonds" zu verabschieden, in der definiert wird, welche Beträge auf Wunsch der Arbeitnehmer zugeführt werden können und unter dieser Definition wären die Überstundenabgeltungen aufzuführen. Der TV würde damit nicht verletzt.
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
Ich habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Anpassung der Betriebsrente - auch für den ausgehandelten Basissatz, wenn die Betriebsrente noch nicht gezahlt wird?
Hallo liebe BR-Mitglieder, ich soll für einen Arbeitskollegen folgende Frage klären: Alle drei Jahre soll die laufende Betriebsrente angepasst werden. Gilt diese Anpassung auch für den ausgehande
Überstunden
Liebe Kollegen In unserer Firma werden seit ca 18 Monaten nur noch ein gewisser Teil der Überstunden mit Zuschlägen vergütet ,der Rest auf ein Zeitkonto gutgeschrieben und zwar 1:1 ohne jegliche Zusc
E- Learning / BV Betriebsrente
Hallo Mitstreiter, ich bin schon sehr lange als Betriebsrat tätig. Aber man hat immer wieder Informationsbedarf. Wir arbeiten in unserem Gremium an zwei Projekten. 1.) Betriebsvereinbarung inter
Mitbestimmungsrecht bei Änderung der Betriebsrente?
Hallo, unser Chef hat beschlossen in Zukunft die Betriebsrente als Abfindung auszubezahlen und nicht mehr monatlich, dies hat anscheinend irgendwelche steuerlichen Gründe. Uns als Betriebsrat hat er h