Erstellt am 18.09.2007 um 10:57 Uhr von Mona-Lisa
@ela1,
ebenfalls guten Tach! :-))
Überstunden unterliegen der Mitbestimmung, richtig.
Absprachen in Form von Übertragung auf den Betriebsausschuss (sofern vorhanden!) sind schon möglich, aber auf keinen Fall ein "Rundumtelefonat" um die anderen BR's zu fragen! Da könnte ja herauskommen, dass alle einverstanden wären.
Das käme einem Beschluss gleich und ist nicht erlaubt.
§ 33 BetrVG DKK, II. Voraussetzungen für die Beschlussfassung des Betriebsrats,
RN. 10
Für jeden Überstundenantrag, der einläuft, also eine Sitzung einberufen, hat übrigens auch einen erzieherischen Effekt... ;-))
Erstellt am 18.09.2007 um 12:33 Uhr von Wichtelmaennchen
hallo,
wie soll man denn Überstunden genehmigen die schon abgeleistet worden sind bzw. wie soll man sich denn verhalten wenn man diese Überstunden nicht als notwendig ansehen würde aber diese schon geleistet worden sind?
Also..ganz klar immer vorher nicht hinterher, wie schon geschrieben ist ein Beschluss notwendig.
Erstellt am 18.09.2007 um 13:58 Uhr von kandesbutzler
wir haben es so gelöst,
ausschuss gebildet ( der sich um das thema arbeitszeit/ü-std ) kümmert und dies EIGENSTÄNDIG abarbeitet.
bei Problemen ist der BR zu informieren. Ebenso ist ein regelm. Statusbericht zu erstellen.
Nachträgliche Ü-Std. genemigen wir nicht - da kann sich der Vorgesetzte / AG noch so aufregen.