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Beschlussfassung bei Überstunden? Auch nachträglich?

E
ela1
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tach !

Überstundenanordnung sind Mitbestimmungspflichtig. Wenn Überstunden beim BR beantragt werden, müssen diese beschlossen werden oder langt hier eine Absprache ?

Da wir nur alle 2 Wochen Sitzungen haben, kann man auch so vorgehen :

Bis Fr. früh müssen die Überstunden beantragt werden. Ist in dieser Wo keine Sitzung, kann der BRV oder andere Person die übrigen Mitglieder telefonisch fragen ob Überstunden dem gegenüberstehen und dann die Zusage erteilen ? Und den Beschluss hierfür bei der nächsten Sitzung nachträglich fassen ?

Würde dies so gehen ?

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Community-Antworten (3)

M
Mona-Lisa

18.09.2007 um 12:57 Uhr

@ela1, ebenfalls guten Tach! :-)) Überstunden unterliegen der Mitbestimmung, richtig. Absprachen in Form von Übertragung auf den Betriebsausschuss (sofern vorhanden!) sind schon möglich, aber auf keinen Fall ein "Rundumtelefonat" um die anderen BR's zu fragen! Da könnte ja herauskommen, dass alle einverstanden wären. Das käme einem Beschluss gleich und ist nicht erlaubt. § 33 BetrVG DKK, II. Voraussetzungen für die Beschlussfassung des Betriebsrats, RN. 10 Für jeden Überstundenantrag, der einläuft, also eine Sitzung einberufen, hat übrigens auch einen erzieherischen Effekt... ;-))

W
Wichtelmaennchen

18.09.2007 um 14:33 Uhr

hallo,

wie soll man denn Überstunden genehmigen die schon abgeleistet worden sind bzw. wie soll man sich denn verhalten wenn man diese Überstunden nicht als notwendig ansehen würde aber diese schon geleistet worden sind? Also..ganz klar immer vorher nicht hinterher, wie schon geschrieben ist ein Beschluss notwendig.

K
kandesbutzler

18.09.2007 um 15:58 Uhr

wir haben es so gelöst,

ausschuss gebildet ( der sich um das thema arbeitszeit/ü-std ) kümmert und dies EIGENSTÄNDIG abarbeitet.

bei Problemen ist der BR zu informieren. Ebenso ist ein regelm. Statusbericht zu erstellen.

Nachträgliche Ü-Std. genemigen wir nicht - da kann sich der Vorgesetzte / AG noch so aufregen.

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