Erstellt am 25.04.2013 um 10:52 Uhr von Charlys
Überstunden sind hier gar nicht angefallen. Denn der AN MUSS ja 45 Std. lt. ArbV erbringen. Er kann sich hier auch nicht auf ein fehlerhaftes System berufen.
Es wäre ja sonst so, dass sollte ein System fehlerhaft zu wenig erbrachte Stunden anzeigen, dass der AG dann den Lohn kürzen darf.
Einzig: Sollten ihm Zuschläge gezahlt worden sein und es für Ihn nicht zwingend als falsch erkennbar gewesen sein, könnte es sein, dass er diese nicht mehr zurückzahlen muss.