folgende Situation: Im Zeiterfassungssystem ist eine Sollstellung von mtl. 40 Stunden vorgegeben. Nun hat ein MA einen Arbeitsvertrag mit 45 Sollstunden, passt also nicht ins System. Folgerichtig wirft das Erfassungssystem 5 Überstunden aus, nach 10 Monaten wird das entdeckt. Der MA besteht jetzt auf den 50 Übestunden, weil er auf das System vertraut hat. Ist hier tatsächlich ein Vertauenstatbestand erwachsen oder hätte der MA selber erkennen müssen, dass das System nicht von seiner Soll-Arbeitszeit ausgeht ??