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Überstunden aufgrund falscher Sollstellung

L
Lancelot
Nov 2016 bearbeitet

folgende Situation: Im Zeiterfassungssystem ist eine Sollstellung von mtl. 40 Stunden vorgegeben. Nun hat ein MA einen Arbeitsvertrag mit 45 Sollstunden, passt also nicht ins System. Folgerichtig wirft das Erfassungssystem 5 Überstunden aus, nach 10 Monaten wird das entdeckt. Der MA besteht jetzt auf den 50 Übestunden, weil er auf das System vertraut hat. Ist hier tatsächlich ein Vertauenstatbestand erwachsen oder hätte der MA selber erkennen müssen, dass das System nicht von seiner Soll-Arbeitszeit ausgeht ??

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Community-Antworten (1)

C
Charlys

25.04.2013 um 12:52 Uhr

Überstunden sind hier gar nicht angefallen. Denn der AN MUSS ja 45 Std. lt. ArbV erbringen. Er kann sich hier auch nicht auf ein fehlerhaftes System berufen.

Es wäre ja sonst so, dass sollte ein System fehlerhaft zu wenig erbrachte Stunden anzeigen, dass der AG dann den Lohn kürzen darf.

Einzig: Sollten ihm Zuschläge gezahlt worden sein und es für Ihn nicht zwingend als falsch erkennbar gewesen sein, könnte es sein, dass er diese nicht mehr zurückzahlen muss.

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