Feiertagsruhe verlegt - Zuschläge ab wann?
Hallo zusammen, wir sind ein Betrieb mit regelmäßiger Früh-, Spät- und Nachtschicht, dadurch wurde nach § 9 Abs. 2 ArbZG die Sonn- und Feiertagsruhe verschoben von 00:00 bis 24:00 Uhr auf 06:00 bis 06:00 Uhr des folgenden Tages. In unserm Manteltarif steht folgende Vereinbarung: "Sonn- und Feiertagsarbeit ist die an Sonn- und Feiertagen in der Zeit zwischen 00:00 und 24:00 Uhr geleistete Arbeit. Der Zuschlag beträgt 50% (Feiertage 100%)."
Frage 1. Wenn jetzt ein AN Nachtschicht bis 06:00 Uhr am Feiertag macht, bekommt er dann den Feiertagszuschlag von 00:00 bis 06:00 Uhr?
Frage 2. Wenn jetzt ein AN eine Nachtschicht am Feiertag (Genehmigung von Gewerbeaufsicht liegt vor) von 22:00 bis 06:00 Uhr des folgenden Tages macht, bekommt er dann für 8 Stunden den Zuschlag oder nur für 2 Stunden?
Community-Antworten (1)
25.09.2008 um 16:30 Uhr
pit, da das ArbZG ja keinerlei Vergütungsfragen regelt, gilt m.E. der TV, der eine klare Aussage trifft. Das bedeutet für Frage 1: Ja! Und für Frage 2: zwei Stunden.
Verwandte Themen
TV und Öffnungsklausel zur BV
ÄlterHallo an Alle, habe als BRV mal eine Frage. Im HTV wurde im § 10 Mehrarbeit Punkt 5 folgendes geregelt: Die MBR des BR sind entsprechend zu beachten und Einzelheiten, wie u.a. Zuschläge, in einer
Vergütung von freigestellten Betriebsratsmitarbeitenden
ÄlterIch bin als BR-Mitglied / Vorsitzender vollumfänglich freigestellt. Meine AG hat auch bei mir die letzten 12 Monate als Durchschnitt für die Entgeltzahlung berechnet. In diesem Zeitraum wurden mir auc
Urlaub am Feiertag bei Schichtarbeit
ÄlterMeine Frage ware ob ich an einem Feiertag die Zuschläge bezahlt bekomme wenn ich Urlaub habe. Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall, an Feiertagen und bei Urlaub Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsen
SFN-Zuschläge / Stundenlohn
ÄlterGuten Tag zusammen, angenommen ein Mitarbeiter A arbeitet in einem Unternehmen der Gesundheitsbranche, ist gemäß Arbeitsvertrag zu Sonn- und Feiertagsarbeit, sowie Arbeit am Wochenende verpflichtet, e
Umstrukturierung / Eingliederung - vorhandene Betriebsrat zuständig ja / nein?
ÄlterIch habe derzeit eine sehr komplizierte Situation in unserer Firma. Wir sind eine eigenständige GmbH in Deutschland (Standort Berlin) einer kanadischen Firma. Diese Firma wurde jetzt von einer Amerika