W.A.F. LogoSeminare

Feiertagsruhe verlegt - Zuschläge ab wann?

P
pit47
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir sind ein Betrieb mit regelmäßiger Früh-, Spät- und Nachtschicht, dadurch wurde nach § 9 Abs. 2 ArbZG die Sonn- und Feiertagsruhe verschoben von 00:00 bis 24:00 Uhr auf 06:00 bis 06:00 Uhr des folgenden Tages. In unserm Manteltarif steht folgende Vereinbarung: "Sonn- und Feiertagsarbeit ist die an Sonn- und Feiertagen in der Zeit zwischen 00:00 und 24:00 Uhr geleistete Arbeit. Der Zuschlag beträgt 50% (Feiertage 100%)."

Frage 1. Wenn jetzt ein AN Nachtschicht bis 06:00 Uhr am Feiertag macht, bekommt er dann den Feiertagszuschlag von 00:00 bis 06:00 Uhr?

Frage 2. Wenn jetzt ein AN eine Nachtschicht am Feiertag (Genehmigung von Gewerbeaufsicht liegt vor) von 22:00 bis 06:00 Uhr des folgenden Tages macht, bekommt er dann für 8 Stunden den Zuschlag oder nur für 2 Stunden?

4.54101

Community-Antworten (1)

L
Lotte

25.09.2008 um 16:30 Uhr

pit, da das ArbZG ja keinerlei Vergütungsfragen regelt, gilt m.E. der TV, der eine klare Aussage trifft. Das bedeutet für Frage 1: Ja! Und für Frage 2: zwei Stunden.

Ihre Antwort