Erstellt am 09.03.2007 um 12:05 Uhr von Frank B.
In der Regel sind solche Sachen im Tarifvertrag geregelt. In unserem z. B. gibt´s ab 22.00 Uhr Nachtschichtzuschläge.
Wenn nichts im ArbZG oder im Arbeitsvertrag steht, habt ihr auch keine Ansprüche.
Erstellt am 09.03.2007 um 16:51 Uhr von spartacus
moin,
der BR (falls vorhanden) kann(sollte)Arbeitszeiten auch in einer BV regeln.