Guten Abend,heute habe ich mal eine Frage zur Betrieblichen Übung.Wir wissen das dies eine Freiwillge Leistung des AG gegenüber des AN ist.Bei einem WAF Seminar wurde vom Dozenten gesagt dass man nach 2 oder 3 Jahren,die man dem AN,eine Freiwillige Leistung gewährt,der AG ihm/ihr diese nicht mehr wegnehmen kann.
Nun habe ich gehört dass dies mit den 2 od.3jahren gar nicht stimmt.Sondern dass man auf eine Betriebliche Übung sich erst nach etwa 8Jahren berufen kann.Also,ich bin mal gespannt auf Eure Antworten.Übrigens, der Verweigerung des AG liegen keine Beschwerden der Mitarbeiter vor oder betriebliche Notwendigkeiten.Der Abteilungsleiter macht aber gerade den Eindruck als wolle er gegen den Betriebsrat aufs Kriegsfuss gehen.Der/die Mitarbeiter ist festes BRM.