Nun habe ich gehört dass dies mit den 2 od.3jahren gar nicht stimmt.Sondern dass man auf eine Betriebliche Übung sich erst nach etwa 8Jahren berufen kann.Also,ich bin mal gespannt auf Eure Antworten.Übrigens, der Verweigerung des AG liegen keine Beschwerden der Mitarbeiter vor oder betriebliche Notwendigkeiten.Der Abteilungsleiter macht aber gerade den Eindruck als wolle er gegen den Betriebsrat aufs Kriegsfuss gehen.Der/die Mitarbeiter ist festes BRM.
Unsere Seminarempfehlung
Lohn und Gehalt
Lohngerechtigkeit im Betrieb Mitbestimmungsrechte gezielt nutzen!