Umstrukturierung / Eingliederung - vorhandene Betriebsrat zuständig ja / nein?
Ich habe derzeit eine sehr komplizierte Situation in unserer Firma. Wir sind eine eigenständige GmbH in Deutschland (Standort Berlin) einer kanadischen Firma. Diese Firma wurde jetzt von einer Amerikanischen Firma vor ca 10 Monate übernommen worden. Bis dato hat noch keine Integration stattgefunden und wir haben unabhängig weiter gearbeitet. Jetzt kommt eine große Umstrukturierung, wo 3 Abteilungen in unserer Firma nach London zur neuen Mutterfirma verlegt werden.
Frage 1: Diese Mutterfirma hat auch einen Standort in Düsseldorf, die einen eigenen Betriebsrat haben. Jetzt wurde uns von unserer Geschäftsleitung gesagt, das dieser Betriebsrat für uns zuständig ist - nur wir kennen weder die Leute noch haben wir diesen Betriebsrat mitgewählt. Sprich es besteht großer Zweifel das wir gut vertreten werden. Stimmt diese Auskunft?
Frage 2: Können wir, obwohl wir schon von der geplanten Umstrukturierung wissen (es wurden die Kündigungen aber noch nicht ausgesprochen) noch einen eigenen Betriebsrat wählen?
Falls ja zu Frage 2 - besteht die Gefahr, das beide Betriebsräte zusammen gelegt werden? Wie ist der Einfluss des Gesamtbetriebsrates?
Frage 3: Wir sollen jetzt als Gesamtstandort entscheiden, ob wir uns von diesen Düsseldorfer Betriebsrat vertreten lassen? Wenn die Antwort NEIN ist, können sich dann trotzdem einzelne Mitarbeiter von diesen Vertreten lassen (sollte es keinen eigenen Betriebsrat geben)? Wenn die Antwort JA ist, können sich einzelne Mitarbeiter trotzdem entscheiden sich nicht vertreten zu lassen?
Nächste Frage: Die zu schliessenden Abteilungen werden gekündigt mit der Aussage "Zentralisierung in London".
ABER: In einem neuem Organi-gramm wird klar, das nur der STandort Berlin betroffen ist und Abteilungen in Düsseldorf, Mailand und Paris vor Ort bleiben werden (und nicht nach London verlegt werden) - ist dies rechtens?
Müssen den Berliner Versetzungsmöglichkeiten innerhalb von Europa angeboten werden? Vorallem da andere Positionen Tatsache vor Ort bestehen bleiben und nicht nach London verlegt werden. Obwohl dies der Kündigungsgrund für Berlin ist.
Danke für Hilfe. Eine schnelle Antwort wäre toll, da bereits am Montag abgestimmt werden soll, ob es die Firma vom existierenden Betriebsrat vertreten werden soll.
Community-Antworten (1)
21.09.2008 um 01:44 Uhr
Hallo Ricchione, Ich möchte hier mal den ersten Ansatz für Antworten liefern. Jedenfalls versuche ich es. Zu Frage 1: Hierzu nimm bitte das Betriebsverfassungsgesetz zur Hand. §1, §3 u. §4. Für mich scheint es so, als ob Ihr einen eigenen Betriebsrat wählen könnt. Ich arbeite z.B. auch in einer GmbH mit vielen Niederlassungen unter einer Holding und jede Niederlassung hat einen Betriebsrat. Zu Frage 2: Hier würde ich auch mit "JA" antworten, da ich in einer Firma gearbeitet hat, die von der Mutterfirma aufgelöst werden sollte und wir haben sofort als wir davon erfahren haben, einen Betriebsrat gewählt. Und bezüglich eines Gesamtbetriebsrates rate ich zu §§ 47 bis 53 BetrVG. Erfahrungen habe hier keine. Zu Frage 3: Hier kommt es auf die Antwort von Frage 1 an. Grundsätzlich werden alle ArbeitnehmerInnen vom BR in dem jeweiligen Betrieb vertreten. Nun zur letzten Frage: Hier bin ich etwas überfragt. Hier solltet ihr aber dann §111 BetrVG mal anschauen. Ich würde Euch raten, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, um alle Fragen zu beantworten. § 80 Abs. 3 BetrVG. Viel Glück und beste Grüße Marco
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