Erstellt am 23.07.2008 um 22:24 Uhr von DonJohnson
Na, es will dir wohl keiner antworten - ich versuche es mal:
Deine Angaben sind leider etwas dürftig. Was ist der Unterschied von Schicht A zu Schicht B? Diese Frage müßte erst beantwortet werden, dann kann man sagen ob es sich um eine Versetzung handelt. So kann man dir keine richtige Antwort geben - leider. Der Gesetzestest sagt folgendes Betreff Versetzung:
"Eine versetzung im betriebsverfassungsrechtlichem Sinn ist nach §95 Abs. 3 BetrVG die `Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches`, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet oder (!) die zwar voraussichtlich kürzer als einen Monat dauern soll, aber mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist."
Ob das jetzt auf deinen Kollegen zutrifft, kannst nur du beantworten!
Erstellt am 24.07.2008 um 06:55 Uhr von Werner
Moin Benno,
m.E. ist das eine durch das Direktionsrecht des ArbGeb. abgedeckte Angelegenheit.
Nach einer vernünftig langen Ankündigungszeit den Schichtrythmus wechseln zu lassen.
Der MA muß ja seine Freizeitplanung umstellen können und dafür braucht er eine gewisse Zeit!
Ich glaube das ist keine Versetzung im Sinne des Gesetzes.
Erstellt am 24.07.2008 um 07:14 Uhr von mainpower
Hallo,
wenn man wüsste warum er die Schicht wechseln soll könnt man vieleicht eine Antwort finden.
Erstellt am 24.07.2008 um 14:23 Uhr von Rapper22
Hallo benno17,
und alle Anderen,
wenn man die Frage richtig liest von benno17, steht da, dass der "Wechsler" die gleiche Arbeit machen soll, wie in seiner alten Schicht. Dementsprechend wechselt er innerhalb seines Arbeitsbereiches und nicht in einen anderen Arbeitsbereich.
Somit hat der BR keine Möglichkeit einer Mitbestimmung. Es greift hier, so wie es Werner bereits geschrieben hat, das Direktionsrecht des AG. Und da kann er nichts dagegen machen, wenn es lange genug vorher vom AG angkündigt wurde.
Gruß
Rapper22
Erstellt am 24.07.2008 um 15:33 Uhr von benno17
Hallo und vielen Dank erst mal,
@Johnson @ mainpower
in unserer Produktion wird im wöchentlichen Wechsel 2 Schicht gearbeitet.
Darum Schicht A und B. Aus der Schicht B hat ein Mitarbeiter gekündigt.
Schicht A hatte vor der Kündigung schon einen Mann „mehr“.
Um jetzt einen Ausgleich zu schaffen soll jetzt ein Mitarbeiter die Schicht wechseln.
Von A in B.
@Werner @ Rapper22
Wie viel Vorlauf für den Wechsel seht ihr denn für angemessen an?
Was ist wenn der „Auserwählte nicht Wechseln möchte“? Wenn er sich verweigert, dann ist es Arbeitsverweigerung oder? Der Auserwählte hatte schon vor ein paar Jahren die Schicht getauscht weil er mit den Kollegen nicht klar kam.
Was können wir als BR für den, die Kollegen tuen.
Der AG besteht darauf, dass genau der Kollege wieder wechselt.
Danke euch schonmal
Erstellt am 25.07.2008 um 06:53 Uhr von Werner
Moin Benno17,
Wie viel Vorlauf für den Wechsel seht ihr denn für angemessen an?
Das kommt immer auf den Einzelfall an, man kann aber davon ausgehen das eine Ankündigungszeit von einem Monat meist ausreichend ist.
Was ist wenn der „Auserwählte nicht Wechseln möchte“?
Da wird er keine Wahl haben.
Wenn er sich verweigert, dann ist es Arbeitsverweigerung oder?
Ja.
Der Auserwählte hatte schon vor ein paar Jahren die Schicht getauscht weil er mit den Kollegen nicht klar kam.
Was können wir als BR für den, die Kollegen tuen.
Der AG besteht darauf, dass genau der Kollege wieder wechselt.
Sucht nochmal das Gespräch mit dem ArbGeb., er möchte doch auch das die Schichtleistung vernünftig ist.
Was bei der Zwangsumsetzung (gerade mit diesem Hintergrund) evtl. nicht wirklich erreicht werden kann bzw. sehr stark angezweifelt werden muß.
Vielleicht könnt Ihr ihn doch noch umstimmen.