Hallo BR-Gemeinde,

folgende Situation:
Ein MA hat nach AV eine Qualitätsprämie in höhe von 160 Euro als Lohnbestandteil.
Nun verstösst dieser Ma gegen seine Arbeitsvertraglichen Pflichten, in dem er eine Vorschrift zur Abwicklung seiner Tätigkeit mißachtet. Dadurch entstand der Firma ein monetärer Schaden. Der MA erhält eine Ermahnung (schriftlich) mit folgendem Inhalt (Sinngemäß): ...., da Sie gegen die Arbeitsvertraglichen Pflichtebn verstossen haben werden wir Ihre Qualitätsprämie im Monat November einmalig aussetzen und für den Monat Dezember einmalig um 60 Euro kürzen.

Handelt es sich hier nun um eine Betriebsbuße oder wurde nur zu Recht die Qualitätsprämie wegen nicht erbrachter Qualität der Arbeit ausgesetzt/gekürzt?

Danke für viele Antworten

Nach möglichkeit bitte mit §§ oder Urteilsangaben.

Nichtswissender