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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsbuße Ja oder Nein?

N
Nichtswissender
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR-Gemeinde,

folgende Situation: Ein MA hat nach AV eine Qualitätsprämie in höhe von 160 Euro als Lohnbestandteil. Nun verstösst dieser Ma gegen seine Arbeitsvertraglichen Pflichten, in dem er eine Vorschrift zur Abwicklung seiner Tätigkeit mißachtet. Dadurch entstand der Firma ein monetärer Schaden. Der MA erhält eine Ermahnung (schriftlich) mit folgendem Inhalt (Sinngemäß): ...., da Sie gegen die Arbeitsvertraglichen Pflichtebn verstossen haben werden wir Ihre Qualitätsprämie im Monat November einmalig aussetzen und für den Monat Dezember einmalig um 60 Euro kürzen.

Handelt es sich hier nun um eine Betriebsbuße oder wurde nur zu Recht die Qualitätsprämie wegen nicht erbrachter Qualität der Arbeit ausgesetzt/gekürzt?

Danke für viele Antworten

Nach möglichkeit bitte mit §§ oder Urteilsangaben.

Nichtswissender

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Community-Antworten (1)

R
rkoch

17.12.2010 um 13:24 Uhr

Eigentlich ganz einfach: Wenn die Qualitätsprämie um ihrem Namen gerecht zu werden von vorneherein an eine Art von Zielerreichung geknüpft ist, wobei die Regeln WANN das Ziel erreicht ist den AN bekannt sein müssen (und der Mitbestimmung unterliegen so weit sie nicht aus TV hervorgehen), so ist das eine Form der Leistungsabhängigen Entlohnung.

Ist die Qualitätsprämie ohne Vorbehalt des Erreichens irgendeiner Leistung gewährt, so ist sie fester Lohnbestandteil und man kann sich darum streiten ob der AG derartige Abzüge überhaupt in Anrechnung bringen kann - es wäre aber wahrscheinlich eine Form von Betriebsbuße.

In jedem Fall handelt es sich aber um eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit, ob man sie jetzt als Betriebsbuße oder als Leistungsabhängige Entlohnung tituliert. Es ist egal wie man es nennt, wichtig ist was drinsteckt.

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