Erstellt am 16.09.2008 um 11:23 Uhr von BR-Hexe
Hallo Marco60,
wenn ich deinen Beitrag lese, fühle ich mich ein paar Jahre zurückversetzt, bei uns was es ganz genauso. Wir vom BR haben uns den Mund fusselig geredet, sowohl bei Bereichsleitern wie auch bei der GF. Nachdem auch unsere Drohung, das Amt für Arbeitsschutz zu informieren nicht den gewümnschten Effekt hatte, haben wir unsre Drohung dann auch umgesetzt. Das Amt für Arbeitsschutz hat sich kurzfristig angekündigt und es fand ein Gespräch mit der GF und dem BR statt. Zusätzlich führte der zuständige Beamte noch eine Infoveranstaltung für alle Verantwortlichen durch. Beim ersten Mal wird das Amt wohl nicht sofort die große Kelle rausholen, aber unserer GF wurde klar aufgegeben, das wenn sich der BR nochmals bei ihnen melden müßte, es Konsequenzen haben würde. Glaub mir, das hatte bei allen Verantwortlichen eine sehr nachhaltige Wirkung.
Als BR waren wir natürlich für die GF die Bösen.
Erhält der BR denn ein Zustimmungsersuchen für diese Mehrarbeit? Wenn nicht, habt ihr noch den § 87 BetrVG, auf den ihr weitere Schritte aufbauen könnt.
Aber sucht nach Eurem Schreiben an die GF erst nochmal das Gespräch, denn das Amt düre Arbeitsschutz im Haus zu haben, ist kein Spass und kann sehr weitreichende Konsequenzen haben.
Erstellt am 16.09.2008 um 15:31 Uhr von DonJohnson
Das ist ein wahrlich guter Rat. Bitte zeigt euerm AG auch, dass er dafür sorgen muß, dass keine vom BR genehmigten Überstunden zulassen darf. Redet auch mit euern MA, dass das nciht geht und ihr da eine Kontrollfunktion habt. Manchmal (so war es auch bei uns mal) setzt nämlich der eine MA den anderen irgendwie umter Druck - wenn auch ungewollt. So nach dem Motto: "Guck ich arbeite jeden Tag soviel, und du?..." Aber wie du geschrieben hast, sind ja die Vorgesetzten schon mal Eurer Meinung - das ist doch schon was. Wenn ihr vernünftig mit dem AG redet, wird auch er zur Besinnung kommen. Vielleicht solltet ihr das Schreiben auch schon mal aufsetzen an die zuständige Stelle (natürlich mit offenem Datum wir schreiben dann immer 00.00.0000 um zu zeigen, dass das Schreiben noch nciht raus ist und vielleicht nie versendet wird. Es liegt dann am AG wie er sich verhält, aber ich denke er wird es unterbinden. Ansonsten hlft es leider ncihts, dann müßt ihr die Kollegen und auch euern AG schützen - oder würdet ihr zulassen, dass die gegen andere Gesetze verstoßen wenn ihr es verhindern könntet (Diebstahl, Mord, zu schnelles Fahren im Straßenverkehr - lach - nur Beispiele).
Wie es sich anhört, habt ihr wohl die "Vertrauensarbeitszeit" bei euch. Weißt du, früher waren sowohl die Gremien als auch die Gewerkschaften dafür und gegen eine Zeiterfassung. Mittlerweile hat sich das geändert - genau aus den von dir geschilderten Gründen. Ihr könnt also auch euern AG auf den 87er berufend eine BV bezüglich Zeiterfassung vorlegen. Da ihr da ein MBR habt, habt ihr da auch ein Initiativrecht. Eine Zeiterfassung ist grundsätzlich eine Frage der Ordnung im Betrieb!
Viel Erfolg