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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Leiharbeitnehmer - müßen Ü-STd. auch erst beim BR beantragt werden?

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Dame
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, habe mal ein paar Fragen zu Leiharbeitnehmern: Wir haben inzwischen ca. 50 % Leiharbeitnehmer. Diese werden immer " nett " überredet Überstunden zu machen. Müßen diese Ü-STd. auch erst beim BR beantragt werden? Müßen Leiharbeitnehmer genau so bezahlt werden wie die festen AN ? Sind wir bei den Schichten auch mitbestimmungspflichtig ? Und dann wäre da noch die Pausenregelung: Wir haben 60 Minuten Pause bei einer Vollzeitstelle ( Bildschirmarbeitsplätze ). Die Leiharbeitnehmer haben nur 30 Minuten Pause bei einer Vollzeitstelle. Bei den Gesetzestexten blicken wir leider momentan nicht so durch, vielleicht könnt ihr helfen. Vielen Dank im vorraus. Dienstleistungsunternehmen, keinen Tarifvertrag, noch keine BV.

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Community-Antworten (2)

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Fayence

05.09.2006 um 00:48 Uhr

Dame,

schau mal hier rein, da sind Eure Zuständigkeiten gut erklärt:

http://www2.igmetall.de/homepages/leipzig/leiharbeitfragen.html (Kurzübersicht)

www.dgb.de/themen/themen_a_z/abisz_doks/r/ratgeber_zeitarbeit.pdf (sehr ausführlich)

P.S. Lasst Ihr Euch bei Anhörungen auch die schriftliche Erklärung des Verleihers über dessen Zulassung nach § 1 AÜG vorlegen?

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Dame

05.09.2006 um 18:12 Uhr

Hallo Fayence,

vielen Dank für die Info. Wir haben dort alle Antworten auf unsere Fragen gefunden und natürlich auch direkt heute morgen die Erkärung des Verleihers verlangt. Bekommen wir auch direkt morgen eine Kopie von. Also nochmals vielen Dank für die Hilfe. Du scheinst schon lange als BR in einer großen Firma zu arbeiten, da du eigentlich immer helfen kannst ?!

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