Hallo Kollegen,
habe mal ein paar Fragen zu Leiharbeitnehmern: Wir haben inzwischen ca. 50 % Leiharbeitnehmer. Diese werden immer " nett " überredet Überstunden zu machen. Müßen diese Ü-STd. auch erst beim BR beantragt werden? Müßen Leiharbeitnehmer genau so bezahlt werden wie die festen AN ? Sind wir bei den Schichten auch mitbestimmungspflichtig ? Und dann wäre da noch die Pausenregelung: Wir haben 60 Minuten Pause bei einer Vollzeitstelle ( Bildschirmarbeitsplätze ). Die Leiharbeitnehmer haben nur 30 Minuten Pause bei einer Vollzeitstelle. Bei den Gesetzestexten blicken wir leider momentan nicht so durch, vielleicht könnt ihr helfen. Vielen Dank im vorraus.
Dienstleistungsunternehmen, keinen Tarifvertrag, noch keine BV.