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Mitarbeiterin arbeitet immer über 10 Std. - was kann der BR noch machen?

K
Kurt08
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen zusammen

wir haben eine MA die täglich weit über 10 Std. arbeitet. Unser BR hat dies schon mal bei ihrem Vorgesetzten gerügt. Aber diese MA macht weiter und arbeitet weiterhin weit über 10 Std.

Wie kann der BR weiter reagieren??

Gruß Kurt08

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Community-Antworten (7)

K
Konrad

25.02.2008 um 08:50 Uhr

Hallo Kurt08 Länger als 10 Std/Tag zu arbeiten ist ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz.

Was kann BR tun? Zuständig ist der Personalverantwortliche oder Arbeitgeber /GL dieser hat es zu unterlassen die Arbeit über 10 Stunden anzunehmen und zu vergüten.

DAH
Der alte Heini

25.02.2008 um 12:23 Uhr

Der BR kann den AG informieren. Wird vom AG nichts unternommen, könnte ein Tipp bei der zuständigen Behörde weiterhelfen.

N
Northsman

25.02.2008 um 14:43 Uhr

interessant wäre ob ein Tarifvertrag besteht, weil einfach so zu sagen länger als 10 Std werkstäglich zu arbeiten, ist falsch.

§ § 7 Abweichende Regelungen (1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,

  1. abweichend von § 3 a) die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,
DAH
Der alte Heini

25.02.2008 um 18:48 Uhr

Northsman wenn Kurt08 von arbeiten schreibt, könnte man nicht davon ausgehen, das er auch arbeiten meint? Ansonsten, wenn es um Arbeitsbereitschaft geht, gehe ich davon aus, dass Kurt08 auch etwas von Arbeitsbereitschaft geschrieben hätte. Diese Bemerkung dürfte wohl erlaubt sein, da der Hinweis auf genannten § auf einen falschen Weg führen könnte.

N
Northsman

26.02.2008 um 07:55 Uhr

@ Der alte Heini

mein Einwand sollte nur darauf hinweisen, das man mal in einen evt bestehen Tarifvertrag schauen soll. Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, das die meisten AN Bereitschaftzeiten mit Arbeitszeit gleichsetzen. Mehr nicht.

R
Ratsche

26.02.2008 um 09:04 Uhr

Hallo Kurt08,

das Gewerbeaufsichtsamt könnte und wird euch sicher weiterhelfen(annonymer Tipp ) .Zeigt meistens große Wirkung .

Gruß Ratsche

DAH
Der alte Heini

26.02.2008 um 19:40 Uhr

Northsman mit was die meisten Arbeitnehmer deiner Meinung nach Bereitschaftszeiten gleichsetzen ist vollkommen unerheblich. Wir sind hier in einem BR Forum und die Frage wurde von einem BR gestellt, da setze ich einfach voraus, das der Fragende den unterschied zwischen Bereitschaftszeit und Arbeitszeit kennt.

Im übrigen schätze ich Arbeitnehmer nicht so doof ein, dass sie den Unterschied zwischen Bereitschaftzeit/Arbeitszeit nicht kennen.

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