Erstellt am 25.02.2008 um 07:50 Uhr von Konrad
Hallo Kurt08
Länger als 10 Std/Tag zu arbeiten ist ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz.
Was kann BR tun?
Zuständig ist der Personalverantwortliche oder Arbeitgeber /GL dieser hat es zu unterlassen die Arbeit über 10 Stunden anzunehmen und zu vergüten.
Erstellt am 25.02.2008 um 11:23 Uhr von Der alte Heini
Der BR kann den AG informieren.
Wird vom AG nichts unternommen,
könnte ein Tipp bei der zuständigen
Behörde weiterhelfen.
Erstellt am 25.02.2008 um 13:43 Uhr von Northsman
interessant wäre ob ein Tarifvertrag besteht, weil einfach so zu sagen länger als 10 Std werkstäglich zu arbeiten, ist falsch.
§ § 7 Abweichende Regelungen
(1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder
Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
1. abweichend von § 3
a) die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die
Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder
Bereitschaftsdienst fällt,
Erstellt am 25.02.2008 um 17:48 Uhr von Der alte Heini
Northsman
wenn Kurt08 von arbeiten schreibt, könnte man nicht davon ausgehen, das er auch arbeiten meint?
Ansonsten, wenn es um Arbeitsbereitschaft geht, gehe ich davon aus, dass Kurt08 auch etwas von Arbeitsbereitschaft geschrieben hätte.
Diese Bemerkung dürfte wohl erlaubt sein, da der Hinweis auf genannten § auf einen falschen Weg führen könnte.
Erstellt am 26.02.2008 um 06:55 Uhr von Northsman
@ Der alte Heini
mein Einwand sollte nur darauf hinweisen, das man mal in einen evt bestehen Tarifvertrag schauen soll. Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, das die meisten AN Bereitschaftzeiten mit Arbeitszeit gleichsetzen. Mehr nicht.
Erstellt am 26.02.2008 um 08:04 Uhr von Ratsche
Hallo Kurt08,
das Gewerbeaufsichtsamt könnte und wird euch sicher weiterhelfen(annonymer
Tipp ) .Zeigt meistens große Wirkung .
Gruß
Ratsche
Erstellt am 26.02.2008 um 18:40 Uhr von Der alte Heini
Northsman
mit was die meisten Arbeitnehmer deiner Meinung nach Bereitschaftszeiten gleichsetzen ist vollkommen unerheblich.
Wir sind hier in einem BR Forum und die Frage wurde von einem BR gestellt, da setze ich einfach voraus, das der Fragende den unterschied zwischen Bereitschaftszeit und Arbeitszeit kennt.
Im übrigen schätze ich Arbeitnehmer nicht so doof ein,
dass sie den Unterschied zwischen Bereitschaftzeit/Arbeitszeit
nicht kennen.