Erstellt am 03.11.2016 um 14:37 Uhr von Pjöööng
Selbstverständlich "müsste" der BR auch diesen Mehrarbeiten zustimmen, er wird es aber nicht dürfen, da damit gegen das Arbeitszeitgeesetz verstoßen wird.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet die über 8 Stunden täglich hinausgehenden Arbeitszeiten zu dokumentieren. In diese Dokumentation könnt Ihr Einsicht verlangen.
Erstellt am 03.11.2016 um 15:03 Uhr von moreno
Muss der BR dieser Zeit zustimmen nein der BR muss dafür sorgen, dass diese Zeiten nicht entstehen. Er überwacht, dass der AG die Gesetzte einhält und dies ist hier nicht der Fall.
Soll der BR aktiv werden???? Na manche üben lieber Weihnachtslieder statt ihre Arbeit zu machen!
Erstellt am 03.11.2016 um 15:03 Uhr von PointofBR
Es kann aber zu echten Ausnahmefällen kommen. Da kann wohl der BR die Zustimmung verlangen.
Die Leute schreiben nur die 10 Stunden auf, weil es halt auch so einen ungeschrieben Regel ist.
Erstellt am 03.11.2016 um 15:15 Uhr von moreno
Äh PointofBR hast Du mal was vom Arbeitszeitgesetz gehört?
Erstellt am 03.11.2016 um 15:47 Uhr von gironimo
Ich stimme den Kollegen zu. Natürlich muss der BR Mehrarbeit zustimmen - aber wenn es über 10 Stunden geht (und keine Ausnahmeregelung gilt), hat der BR in der Form aktiv zu werden, dass dies nicht stattfindet.
Und da heißt es an erster Stelle - nicht zustimmen.
>Es besteht im Unternehmen ein ungeschrieben Regel: Man „soll“ mehr als 10 Stunden arbeiten, da diese Events wichtig für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens ist. Wenn man es nicht macht, wird oft angedeutet, dass man kein Pflichtgefühl hat. <
Dagegen müsst Ihr als BR aktiv werden. Der einzelne Mitarbeiter wird sich nur schwer zur Wehr setzen können. Holt Euch ggf. den Rat eines Sachverständigen und/oder eines Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Erstellt am 03.11.2016 um 16:57 Uhr von Challenger
Tach auch,
der AG hat im Rahmen seines Direktionsrechts den Betrieb so zu organisieren,daß die Betriebsvereinbarung eingehalten wird. Demgegenüber obliegt dem BR die Überwachung, daß die BV auch tatsächlich eingehalten wird.
Wenn der AG jedoch nach Gutsherrenart der BV zuwiderhandelt, habt Ihr die Möglichkeit, den AG im Rahmen einer arbeitsgerichtlichen einstweiligen Verfügung zu zwingen, die Zuwiderhandlung gegen die BV zu unterlassen.
Erstellt am 04.11.2016 um 10:31 Uhr von bürgermeister
Ganz ehrlich unser Gremium hätte solch eine BV niemals abgeschlossen. Bei uns beruht es darauf ob der AN gewählt ist mehr wie seine tägl. Arbeitszeit von 8 Stunden zu arbeiten.
Man wird gefragt ob man kann oder nicht zumindest im besten falle wird man gefragt. In den meisten fällen braucht man nicht fragen weil es die Kollegen so oder so machen. Weil es sind ja Nachtstunden(Nachtzuschlag 50%) und Überstunden und Überstunden Zuschlag (25%)
Und die meisten gehen nach 10Std. egal was passiert.