Ein Unternehmen organisiert als Kernkompetenz Kunden-Events. Die Mitarbeiter sind dort mehr als sieben Tage am Stück anwesend und sind an einem anderen Standort als der Arbeitsort tätig. Samstage und Sonntage werden auch gearbeitet.

Hierzu wurde eine Betriebsvereinbarung gemacht: Die Mitarbeiter werden 10 Stunden am Tag vom Arbeitgeber angeordnet. Dafür gibt es eine Geldzulage. In der BV steht, dass die gleitende Arbeitszeit außer Kraft gesetzt ist und, dass der BR die 10 Stunden in diesem Zeitraum zustimmen und auch die Arbeit am Sonntage und Samstage.

Der BR hat herausgefunden, dass einige MA oft die 10 Stunden am Tag (weit) überschreiten.
Muss der BR diese Arbeitszeit über 10 Stunden zustimmen? Laut BV steht ja, dass sie zustimmen bis zu 10 Stunden (ist nicht so deutlich formuliert). Wenn sie den Mitarbeitern darauf hinweisen, die zusätzlichen Stunden über 10 Stunden zu dokumentieren, wie kommt denn das rüber? Sonst wie kann man zeigen, dass die MA länger gearbeitet haben?
Der BR hat auch herausgefunden, dass einige Mitarbeiter vier Wochen ohne einen dokumentierten Ruhetag Vorort angeordnet sind. Sie arbeiten in diesen vier Wochen alle Samstage und Sonntag. Soll der BR aktiv werden?

Es besteht im Unternehmen ein ungeschrieben Regel: Man „soll“ mehr als 10 Stunden arbeiten, da diese Events wichtig für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens ist. Wenn man es nicht macht, wird oft angedeutet, dass man kein Pflichtgefühl hat.