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Muss BR zustimmen, wenn über 10 Stunden gearbeitet wird

P
PointofBR
Jan 2018 bearbeitet

Ein Unternehmen organisiert als Kernkompetenz Kunden-Events. Die Mitarbeiter sind dort mehr als sieben Tage am Stück anwesend und sind an einem anderen Standort als der Arbeitsort tätig. Samstage und Sonntage werden auch gearbeitet.

Hierzu wurde eine Betriebsvereinbarung gemacht: Die Mitarbeiter werden 10 Stunden am Tag vom Arbeitgeber angeordnet. Dafür gibt es eine Geldzulage. In der BV steht, dass die gleitende Arbeitszeit außer Kraft gesetzt ist und, dass der BR die 10 Stunden in diesem Zeitraum zustimmen und auch die Arbeit am Sonntage und Samstage.

Der BR hat herausgefunden, dass einige MA oft die 10 Stunden am Tag (weit) überschreiten. Muss der BR diese Arbeitszeit über 10 Stunden zustimmen? Laut BV steht ja, dass sie zustimmen bis zu 10 Stunden (ist nicht so deutlich formuliert). Wenn sie den Mitarbeitern darauf hinweisen, die zusätzlichen Stunden über 10 Stunden zu dokumentieren, wie kommt denn das rüber? Sonst wie kann man zeigen, dass die MA länger gearbeitet haben? Der BR hat auch herausgefunden, dass einige Mitarbeiter vier Wochen ohne einen dokumentierten Ruhetag Vorort angeordnet sind. Sie arbeiten in diesen vier Wochen alle Samstage und Sonntag. Soll der BR aktiv werden?

Es besteht im Unternehmen ein ungeschrieben Regel: Man „soll“ mehr als 10 Stunden arbeiten, da diese Events wichtig für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens ist. Wenn man es nicht macht, wird oft angedeutet, dass man kein Pflichtgefühl hat.

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Community-Antworten (7)

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Pjöööng

03.11.2016 um 15:37 Uhr

Selbstverständlich "müsste" der BR auch diesen Mehrarbeiten zustimmen, er wird es aber nicht dürfen, da damit gegen das Arbeitszeitgeesetz verstoßen wird.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet die über 8 Stunden täglich hinausgehenden Arbeitszeiten zu dokumentieren. In diese Dokumentation könnt Ihr Einsicht verlangen.

M
Moreno

03.11.2016 um 16:03 Uhr

Muss der BR dieser Zeit zustimmen nein der BR muss dafür sorgen, dass diese Zeiten nicht entstehen. Er überwacht, dass der AG die Gesetzte einhält und dies ist hier nicht der Fall.

Soll der BR aktiv werden???? Na manche üben lieber Weihnachtslieder statt ihre Arbeit zu machen!

P
PointofBR

03.11.2016 um 16:03 Uhr

Es kann aber zu echten Ausnahmefällen kommen. Da kann wohl der BR die Zustimmung verlangen.

Die Leute schreiben nur die 10 Stunden auf, weil es halt auch so einen ungeschrieben Regel ist.

M
Moreno

03.11.2016 um 16:15 Uhr

Äh PointofBR hast Du mal was vom Arbeitszeitgesetz gehört?

G
gironimo

03.11.2016 um 16:47 Uhr

Ich stimme den Kollegen zu. Natürlich muss der BR Mehrarbeit zustimmen - aber wenn es über 10 Stunden geht (und keine Ausnahmeregelung gilt), hat der BR in der Form aktiv zu werden, dass dies nicht stattfindet.

Und da heißt es an erster Stelle - nicht zustimmen.

Es besteht im Unternehmen ein ungeschrieben Regel: Man „soll“ mehr als 10 Stunden arbeiten, da diese Events wichtig für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens ist. Wenn man es nicht macht, wird oft angedeutet, dass man kein Pflichtgefühl hat. <

Dagegen müsst Ihr als BR aktiv werden. Der einzelne Mitarbeiter wird sich nur schwer zur Wehr setzen können. Holt Euch ggf. den Rat eines Sachverständigen und/oder eines Fachanwalt für Arbeitsrecht.

C
Challenger

03.11.2016 um 17:57 Uhr

Tach auch, der AG hat im Rahmen seines Direktionsrechts den Betrieb so zu organisieren,daß die Betriebsvereinbarung eingehalten wird. Demgegenüber obliegt dem BR die Überwachung, daß die BV auch tatsächlich eingehalten wird. Wenn der AG jedoch nach Gutsherrenart der BV zuwiderhandelt, habt Ihr die Möglichkeit, den AG im Rahmen einer arbeitsgerichtlichen einstweiligen Verfügung zu zwingen, die Zuwiderhandlung gegen die BV zu unterlassen.

B
bürgermeister

04.11.2016 um 11:31 Uhr

Ganz ehrlich unser Gremium hätte solch eine BV niemals abgeschlossen. Bei uns beruht es darauf ob der AN gewählt ist mehr wie seine tägl. Arbeitszeit von 8 Stunden zu arbeiten. Man wird gefragt ob man kann oder nicht zumindest im besten falle wird man gefragt. In den meisten fällen braucht man nicht fragen weil es die Kollegen so oder so machen. Weil es sind ja Nachtstunden(Nachtzuschlag 50%) und Überstunden und Überstunden Zuschlag (25%) Und die meisten gehen nach 10Std. egal was passiert.

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