Hallo Kollegen,

In unserem Betrieb hat der vorherige Betriebsrat einer Videoüberwachungsanlage zugestimmt, und dazu auch eine BV gemacht.

Darin steht auch eindeutig, dass die GL die Anlage nicht zur überwachung von Mitarbeitern und deren verhalten nutzen darf. Jedoch ist die GL sogar so dreist, während einem sog. 74 Gespräch den Kassenbereich zu beobachten und greift sogar zum Telefon und Fragt die Mitarbeiterin aus, warum sie denn nicht noch eine Kasse aufmacht, immerhin stehen ja sehr viele Kunden an.
Auf Nachfrage bei den Kassenaufsichten macht die GL das regelmäßig. Unserer Auffassung nach ist dies ein klarer Verstoß der BV.
Können wir die BV einfach "kündigen" und den Abbau der Videoüberwachungsanlage fordern??

Über konkrete Beispiele (Gerichtsurteile oder §§) wären wir sehr dankbar

Danke BR-Anfänger