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Videoüberwachung: Auswertung mit den Mitarbeitern?

B
BR-G
Jun 2019 bearbeitet

Unser AG hat mit dem BR zusammen ein Video von falschen/gefährlichen Handeln von Mitarbeitern ausgewertet. Darauf ist nicht viel zu sehen was die Kollegen belastet.

Darf ich das den Kollegen so sagen?

Das Gespräch mit denen und der Personalabteilung war schon vor der Sichtung des Videos und alle 3 haben zu gegeben das sie etwas falsch machen.

Ich kann aber nirgends etwas dazu finden das der BR berechtigt ist den betroffenen Mitarbeitern alles zu erzählen was auf dem Video ist.

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Community-Antworten (2)

C
Cyber99

11.06.2019 um 10:49 Uhr

Also wenn Ihr als Betriebsrat, das Gespräch mit dem jeweils betroffenen Mitarbeiter sucht, der sich evtl. falsch verhalten hat, dann ist das in Ordnung. Dieses Gespräch soll ja dazu dienen, dass die Dinge besser werden. Aber bitte nur die Angelegenheiten besprechen, die den jeweiligen Mitarbeiter betreffen.

In §79 Abs. 1 ist die Verschwiegenheitspflicht des BR geregelt, diese greift in dem von Dir geschilderten Fall aber nicht. Ansonsten ist natürlich immer das im Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht zu wahren. Auch in §75 BetrVG wird auf dieses Recht verwiesen.

Prinzipiell ist die Viedeoüberwachung der Mitarbeiter aber kritisch zu sehen. Ich hoffe Ihr wart als BR bei der Entscheidung zur Videoüberwachung mit im Boot und die Mitarbeiter waren hinreichend darüber informiert, dass eine Überwachung statt findet.

K
kratzbürste

11.06.2019 um 11:57 Uhr

Ihr solltet euch mit den Grundprinzipien des Datenschutzes auseinander setzen und am besten bis zur Klärung den AG auffordern, seine Kameras einzuwickeln.

Und ja - Ihr müsst die Arbeitnehmer unbedingt informieren.

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