Ich bin Mitarbeiter eines Kreditinstitutes und in dessen Personalrat. Ein Kunde der Bank hat gegen einen Mitarbeiter gegenüber einem Kollegen einen Vorwurf erhoben ( es solle vor ca. 6 Jahren eine Manipulation eines Kontos der Mutter vorgenommen haben ). Diese angebliche Manipulation wurde vorher nicht beanstandet obwohl Kontoauszüge, Saldenmitteilungen etc. zugestellt worden sind. Die Kundin hat auch ein Darlehen aufgenommen um das Girokonto umzuschulden ( ebenfalls ohne Hinweis auf eine nicht korrekte Buchung ). Auf jeden Fall wurden wegen dieses Vorwurfes auch die Privatkonten dieses Mitarbeiters überprüft. Diese Überprüfung und auch die Durchleuchtung aller Arbeiten die der Kollege erbracht hat, haben diesen Vorwurf nicht bestätigt.
Darf der Arbeitgeber ohne Mitteilung an den Kollegen dessen Konten ( Bankgeheimnis/Datenschutz ) einfach überprüfen? Die einzige Mitteilung die dann an den Mitarbeiter erfolgte hieß: Die Überprüfung hat nichts ergeben, keine Entschuldigung, keine Erklärung.
Ist dieses Rechtens?