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Kann AG fordern eine BV nur mit dem GBR abzuschließen?

F
Fliege
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind eine Krankenhaus GmbH mit mehreren Standorten. Ein örtlicher BR möchte mit dem AG eine BV zum Thema "Regelung der Arbeitszeit" abschließen. Der AG weigert sich und meint, dies wolle er nur mit dem GBR verhandeln, da es an allen Standorten identische Abteilungen gäbe. Hat der AG hier Recht? Vielen Dank für eure Hilfe.

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Community-Antworten (8)

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Arkalus

18.10.2012 um 14:13 Uhr

Hallo Fliege,

sind die Abteilungen denn abhänig von den anderen Abteilungen an den Standorten?

Wenn jede Abteilung "für sich" arbeiten kann und ausserhalb des Standortes keine andere davon Abhänig ist, ist der örtliche BR zuständig, egal was der arbeitgeber will.

Wenn ihr wollt könnt ihr als örtlicher BR den GBR beauftragen für euch etwas aus zu handeln, aber zwingen kann der Arbeitgeber euch nicht.

Könnte dann auf eine Einigungsstelle hinauslaufen....

O
ohnewissen

18.10.2012 um 14:22 Uhr

Einfach ausgedrückt: Alles was vor Ort verhandelt werden kann, muss auch dort verhandelt werden. Ansonsten siehe arkalus und §50 BetrVG.

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Fliege

18.10.2012 um 14:38 Uhr

Danke für die Antworten. Es geht hier nicht nur z.B. um Beginn und Ende der Arbeitszeit, sondern um Ausgleichszeiträume, 2-3 Monatsdienstpläne, etc. Regelungen, welche in allen Häusern gleich geregelt werden sollen. Das heißt, jeder BR muss selbst seine Hausaufgaben machen, verhandeln und eine BV abschließen.... Einfacher wäre doch dies über den GBR zu machen, dann müsste aber jeder BR den GBR über § 50 beauftragen... Fliege

R
rechtbekommen

18.10.2012 um 15:50 Uhr

Ist doch ganz einfach. Es geht um das Thema Arbeitszeit also § 87 = erzwingbare Mitbestimmung = ggf Einigungsstelle. Weiter ist es ein Thema des BR, Betrieb. Jeder Br/Betrieb kann hier ggf anders regeln. Die BR koennten den GBR beauftragen, muessen es aber nicht. Also eigenen Entwurf ausarbeiten, dem AG zukommen lassen und unter Fristsetzung zu Verhandlungen auffordern. Gleich mitteilen, dass sollte er sich weigern, der BR eine Einigungsstelle anrufen / einsetzen.wuerdet. Wichtig auch, wenn ihr vorher dem AG einen Entwurf vorgelegt habt, wird über diese/ auf Grundlage dieser verhandelt.

G
gironimo

18.10.2012 um 17:30 Uhr

Wenn Ihr eine hausinterne BV wollt, könnt Ihr die (wie hier ja schon beschrieben) durchsetzen; ggf. Einigungsstelle.

Grundsätrzliche Regelungen, die in allen Häusern gelten sollen, erscheinen mir im gewissen Umfang als sinnvoll.

Wie wäre es mit einer Rahmen-BV zur Arbeitszeit mit dem GBR und örtliche BVs mit konkreten Regeln, die sich auf den jeweiligen Standort beziehen?.

Ob das Sinn macht müsst Ihr entscheiden.

A
alraune

18.10.2012 um 18:53 Uhr

Hallo Wenn die verschiedenen Häuser ihre Mitarbeiter untereinander austauschen, macht es nicht viel Sinn wenn nur ein Haus eine BV zur Arbeitszeit hat. Was interessant wäre, warum machen die BRs der anderen Häuser bei der BV nicht mit? Vielleicht könnte man alle unter einen Hut bringen wenn man eine BV ausarbeitet und sie den BRs der diversen Häusern vorstellt. alraune

G
Globus

19.10.2012 um 16:40 Uhr

Beauftragen können die örtlichen BR den GBR immer... hier stellt sich mir aber die Frage, ob die örtlichen BR tatsächlich eigene BVen rechtsgültig abschließen können, und ob eventuell nicht eh der GBR zuständig ist... Dazu müßte man aber die Umstände kennen...

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Fliege

19.10.2012 um 20:08 Uhr

@Globus Im TVöD bzw. ArbZG ist fast alles geregelt, aber es gibt Öffungsklauseln, z.B. im § 7 ArbZG Abweichende Regelungen Nr. 3 Ruhezeit oder im TVöD Ausgleichszeitraum. Dies macht doch nur Sinn, wenn alle gleich behandelt werden, denn wie "alraune" schon richtig vermutet werden bei uns bei Bedarf Ärzte, Pflegepersonal oder AN aus Funktionsbereichen auch in anderen Häusern unserer GmbH tätig.. Was herrscht denn dann für ein Durcheinander an Regelungen...da müssen sich die AN jedesmal erst belesen bevor sie ihre Arbeit dort aufnehmen, um BV-konform zu arbeiten. Im Fitting steht: Beginn und Ende der Arbeitszeit regeln die örtlichen BR`S. OK. Aber darum geht es eben nicht.

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