In unserem Krankenhaus soll eine Videoüberwachung rund um die Uhr an allen Außentüren durchgeführt werden. Dazu wird eine BV vom AG mit dem BR erarbeitet.
Fragen:
1.Muss ein identifizierter Mitarbeiter bei Verdacht schon von der Auswertung informiert
werden oder erst falls es sich um eine Straftat handelt und es weiter verfolgt wird?
2.Ist der Datenschutzbeauftrage nur berechtigt oder muss er bei der Auswertung mit
anwesend sein?
Hierzu gibt es leider unterschiedliche Meinungen der Betriebsparteien.
Bei uns findet das Bayerische Datenschutzgesetz Anwendung.
Habe dort aber keine zufriedenstellende Aussagen zu meinen zwei Fragen gefunden.

Vielen Dank für eure Hilfe.
Maria