W.A.F. LogoSeminare

Videoüberwachung - Der AG meint, er könne das ohne BV regeln?

Z
zrxkawa
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Wissende,

unser AG möchte eine Halle in Zeiten, wo der Betrieb "ruht" mit Kameras überwachen. Weil dann dort Lieferanten oder Subunternehmer Ware bringen bzw. bereit gestellte abholen. Da die Zeiten der "Betriebsruhe" je nach Auftragslage schwanken können, schlägt er vor, dass der Letze der Abt. die Anlage einschaltet und der erste, der dann wieder kommt, sie ausschaltet. Wir bestehen auf unser MBR nach §87 I, 6 BetrVG. Der AG meint aber, er könne das ohne BV regeln, da ja kein AN überwacht würde. Ist sein Standpunkt haltbar? Zumindest könnte er ja feststellen, wann der letzte gegangen ist und wann der erste kommt. Obwohl das ja auch schon seit Jahren vom Pförtner festgehalten wird.

7.43707

Community-Antworten (7)

R
Rosemariele

07.09.2009 um 18:03 Uhr

@zrxkawa

...und er könnt oder würde den letzten dann bei vergessen haftbar machen..usw. Weiter würde ich als BR in der BV auch regeln wie werden wann die Aufnahmen und das Wissen hieraus ausgewertet und was geschieht oder vielmehr, was darf mit den DAten nicht geschehen. Also für was dürfen sie auf keinen Fall genutzt werden. Weiter auch was geschieht wenn morgens das ausschalten vergessen wurde.

D
DonJohnson

07.09.2009 um 18:05 Uhr

Selbstverständlich besteht hier ein MBR des Gremiums. Es geht ja nciht nur darum, ob überwacht wird, sondern ob es möglich wäre zu überwachen...

Aber mal ne andere Frage, warum genau möchte der AG diese Videoüberwachung? Was bezweckt er genau?

Diese frage sollte sich meiner Meinung nach auch das Gremium stellen...

Z
zrxkawa

07.09.2009 um 18:14 Uhr

@Rosemariele toller Hinweis mit dem "Vergessen". Danke! Die Auswertung soll "bei Bedarf" erfolgen, die Aufzeichungen i.d.R. nach einer Woche gelöscht werden. "Bei Bedarf" heißt soviel wie wenn irgendetwas dazu Anlass gibt. Gummi....

@DonJohnson Die Pförtnerei soll stundenweise geschlossen werden (Kosten, Kosten...) Und da eben auch Subunternehmer eine Schrankenkarte erhalten werden könnten diese ja z.B. einen schwunghaften Handel mit Europaletten aufziehen. In der Halle lagern vorwiegend Werbeprospekte. Und die sollten nicht vor dem vom Kunden gewünschten Erscheinungstermin raus gehen.

Gruß, kawa

P
Petrus

07.09.2009 um 18:24 Uhr

Also wenn sogar von Ratgebern zur MA-Führung (also die Gegenseite zu diesem Forum ;-)) der Abschluss einer BV empfohlen wird: http://www.vnr.de/b2b/personal/mitarbeiterfuehrung/videoueberwachung-im-betrieb-checkliste-fuer-ihre-betriebsvereinbarung.html

D
DonJohnson

07.09.2009 um 18:32 Uhr

Petrus, bin da ganz deiner Meinung...

Dass es hier ein MBR gibt, ist denke ich unumstritten...

Die Begründung für diese Aktion finde ich interessant ;-)))

R
Rosemariele

07.09.2009 um 20:15 Uhr

@zrxkawa

"Bei Bedarf" heißt soviel wie wenn irgendetwas dazu Anlass gibt. Gummi....

nein, dass legt halt in der BV genauer fest, also z.B. immer MB bei "Bedarf" und nur im4-Augen-Prinzip, also AG und BR. Darum muss dann auch es so gestalltet werden, dass das Band oder CD/DVD usw. nicht ohne BR gewechselt werden kann.

Das geht, wir hatten es so inzwischen wurde die Kamera wieder abgeschafft.

Z
zrxkawa

08.09.2009 um 19:00 Uhr

Danke euch allen! Die Tips waren sehr aufschlussreich! Und auch der Link zur "anderen Seite"...

beste Grüße, Kawa

Ihre Antwort