Hallo Wissende,

unser AG möchte eine Halle in Zeiten, wo der Betrieb "ruht" mit Kameras überwachen. Weil dann dort Lieferanten oder Subunternehmer Ware bringen bzw. bereit gestellte abholen. Da die Zeiten der "Betriebsruhe" je nach Auftragslage schwanken können, schlägt er vor, dass der Letze der Abt. die Anlage einschaltet und der erste, der dann wieder kommt, sie ausschaltet.
Wir bestehen auf unser MBR nach §87 I, 6 BetrVG. Der AG meint aber, er könne das ohne BV regeln, da ja kein AN überwacht würde.
Ist sein Standpunkt haltbar? Zumindest könnte er ja feststellen, wann der letzte gegangen ist und wann der erste kommt. Obwohl das ja auch schon seit Jahren vom Pförtner festgehalten wird.