Erstellt am 12.09.2008 um 17:16 Uhr von Kölner
Erstellt am 12.09.2008 um 17:28 Uhr von DonJohnson
Ja, das geht wirklich. Bei diesen Personen handelt es sich keinesfalls um AT Beschäftigte, da die übertarifliche Leistung des AG eine freiwillige Zulage ist (vermutlich auch so geschrieben) ist. Wäre sie das nicht, hätte auch der AT ein Recht auf Lohn- bzw Gehaltserhöhung. Siehe hierzu BAG v. 11.2.1998 - 5 AZR 127/97, AiB 1998, 533
Erstellt am 12.09.2008 um 17:31 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Danke für das ergänzende Urteil...
Erstellt am 12.09.2008 um 18:23 Uhr von DonJohnson
Null Problemo - hatte es gerade zur Hand - war Teil unseres ARII
Erstellt am 15.09.2008 um 10:57 Uhr von Kleine Hexe
pauschal "das geht" stimmt nicht.
Erst mal sehen was im AV steht.
Erstellt am 15.09.2008 um 19:33 Uhr von Karotte
@Kleine Hexe
Was muss denn im AV stehen das das nicht geht?
Erstellt am 17.09.2008 um 11:26 Uhr von Kleine Hexe
Steht in meinem AV: die AN erhält TG 4 BJ 10 zzgl. 200 € freiwillige Zulage
sehe ich keinen Spielraum zur Verrechnung.
Soll die Tariferhöhung verrechnet werden muß ja jedesmal der AV über die Höhe der Zulage geändert werden.
Also wäre der genaue Wortlaut zu überprüfen (ggf. durch einen Anwalt)