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Tarifliche Lohnerhöhung

B
BRPOPP
Jan 2018 bearbeitet

Es stehen tarifl. Lohnerhöhungen an, da unser AG übertarifl. Lohn zahlt möchte er einige MA von der anstehenden Lohnerhöhung ausschließen. Ist diese Art der Geringschätzung einger MA gängige Praxis?

Danke für Eure Meinung.

1.81106

Community-Antworten (6)

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DocPille

23.02.2011 um 16:54 Uhr

woher wisst ihr das der AG einigen das nicht zahlen möchte??

gängig ist es auf jeden Fall,man nennt so etwas Giesskannenprinzip,alle bekommen das gleiche,und da sehen die herren in der oberen etage manchmal schwarz

S
Saxonia

23.02.2011 um 16:57 Uhr

Hallo,

es kommt darauf an, welcher Art die übertariflichen Zulagen sind: auf Funktionszulagen darf eine Tariferhöhung nicht angerechnet werden. Übertarifliche Zulagen sind i.d.R. anrechnungsfähig.

Der AG kann jedoch entscheiden, dass er die übertariflichen Zulagen beibehält und also die Tariferhöhung nicht anrechnet. Das muss er allerdings dann für alle gleich tun.

Gern angewandter Trick der Chefs: Die Gehaltserhöhung wird auf die übertarifliche Zulage angerechnet, also null Steigerung, ein oder zwei Monate später bekommt dann der eine oder andere MA (s)eine Zulage mit neuer Begründung.

Gruß von Saxonia

D
DocPille

23.02.2011 um 17:04 Uhr

saxi

die kommt nicht erst ein oder zwei monate später , das wird sofort durchgezogen,was willst du denn da als BR noch machen wenns passiert ist.

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paula

24.02.2011 um 11:04 Uhr

sind diese MA Mitglied der Gewerkschaft? Hat der Arbeitsvertrag eine Klausel, dass der TV für diese MA zur Anwendung kommt?

B
BRPOPP

24.02.2011 um 17:41 Uhr

Hallo, unser Chef hat das klar AUSGESPROCHEN. Ihm gefallen die krankheitsbedingten Fehlzeiten einiger Kollegen nicht, mit dieser Maßnahme möchte er das wohl zu geltung bringen. Übertarif heißt bei uns, anstatt 13,50 bekommt der Kollege 14,89. Die TV-erhöhung sieht 2% vor. Es besteht für einige MA die Klausel, dass der aktuell gültige TV zur anwendung kommt. Da es sich um die CGM :( handelt, gibt es keinerlei Gewerkschaftsmitglieder bei uns.

Hintergrund des ganzen ist eine BV zum Stundenkonto-inkl. erhöhte Überstundenzuschläge, die GL sieht jedoch gar nicht ein, dass diese "faulen Eier" auch noch davon profitieren könnten. Wir als BR haben der GL aber klar gemacht, dass weder die GL noch der BR oder sonst wer entscheiden kann, welcher MA Arbeitsunfähig ist oder welcher Blau macht. Da kam seine Aussage mit der nächsten Lohnerhöhung nimmt er diese MA´s aussen vor, solange bis diese auf dem realen Tariflohn angekommen sind. Unsere GL bringt uns mit solchen Gedankengängen schon echt schwer ins grübeln. Grüße

P
paula

24.02.2011 um 18:24 Uhr

die BV mit den Überstundenzuschlägen könnte das Papier nicht wert sein auf dem sie steht.... wenn ich GL wär würde ich mir überlegen da anzusetzen aber man muss sie ja nicht gleich auf dumme Ideen bringen....

Es kommt hier wirklich auf den Arbeitsvertrag an. Wenn ich keine Bezugnahmeklausel im Vertrag habe kann man als AG die Lohnerhöhung ausfallen lassen. Aber auch das sollte man sich genau anschauen. Ich würde den Kollegen raten das durch einen guten Anwalt mal prüfen zu lassen....

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