W.A.F. LogoSeminare

Tarifliche Zulage - ab wann?

J
jofalki
Jan 2018 bearbeitet

Tag auch!

Bei uns im Betrieb gab es eine interne Stellenauschreibung auf eine Trainerstelle, welche zum 01.09.2008 zu besetzen war. Diese Stelle ist nun von zwei MA besetzt worden, von dem einer schon die Trainertätigkeit am 01.08.2008 gemacht hat. Unser Chef würde jetzt gerne diesem MA die tarifliche Zulage ab dem 01.08 zahlen und nicht erst ab dem 01.09. Wir haben dagegen widerprochen da es ja die Stelle offiziell erst ab 01.09 gibt und ihm informieert, dass er dies gerne außertariflich zahlen kann. Meine Frage ist nun ob dies korrekt war, da uns unser Chef nämlich daruafhin angeht, das wir etwas falsch gemacht haben sollen. danke

4.82602

Community-Antworten (2)

P
paula

01.10.2008 um 13:51 Uhr

die tarifliche Eingruppierung hängt von der ausgeübten Tätigkeit ab und nicht von irgendwelchen Ausschreibungen. Wenn der Kollege seit 1.8. Trainer ist, kann ich Euer Problem jetzt nicht erkennen (wenn der TV für eine solche Tätigkeit eine Zulage vorsieht)

Als MA würde ich mich auch fragen was der BR dagegen hat dass ich mehr Geld bekomme

M
Mainpower

01.10.2008 um 14:08 Uhr

Hallo, als BR würde ich nie dagegen sein wenn ein MA mehr Geld bekommen soll.

Ihre Antwort