Tarifliche Lohnerhöhung nach Betriebsübergang 613a?
Hallo zusammen,
wie verhält es sich mit Tariflichen Lohnerhöhungen bei einem Betriebsübergang nach 613a? Wird da nur der Tarifstand zur Zeit des Übergangs übernommen?
Danke im vorraus für Euere Hilfe. Gruß Snake
Community-Antworten (3)
27.02.2009 um 10:53 Uhr
Hallo Snake,
das hängt davon ab, wie es im Arbeitsvertrag formuliert ist. Dort kann auf den "jeweils gültigen Tarifvertrag" oder auf einen bestimmten Tarifvertrag hingewiesen sein.
Am besten informiert Ihr euch bei der Gewerkschaft.
MfG Angi1
27.02.2009 um 11:06 Uhr
Lasst Euch den Übergangsvertrag nach §613a BGB geben. Ihr müsstet doch als BR beteiligt worden sein, oder?
27.02.2009 um 15:30 Uhr
gibt es für den übergangenen Betrieb denn eine neue Tarifbindung?
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