Erstellt am 27.08.2013 um 12:50 Uhr von Tanzbär
Wie ist es denn bei der Gewährung der freiwilligen Zulage vereinbart worden?
Erstellt am 27.08.2013 um 13:45 Uhr von Lexipedia
"Ich habe gehört, das..."
Damit fangen alle Märchen im Arbeitsrecht an. :)
Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen.
Aber wie Tanzbär schon schreibt, was ist bei der Zulage vereinbart?
Erstellt am 27.08.2013 um 16:15 Uhr von gironimo
Außertarifliche Zulagen (die nicht Zeck bestimmt sind) können mit jeder Tariferhöhung verrechnet werden.
ABER (kurz gesagt):
- Mitbestimmungsfrei bei linearer Anrechnung bei allen AN, ohne das sich die Verteilungsgrundsätze der Zulagen zueinander verändern - oder
- unter Achtung der Mitbestimmung des BR (§ 87 BetrVG), wenn bei den AN die Anrechnung unterschiedlich erfolgt.
Also - beim AG nachfragen oder Einblick in die Gehaltslisten nehmen und ggf. die Mitbestimmung geltend machen.
Erstellt am 28.08.2013 um 09:13 Uhr von klärchen
Danke an alle die mir so tatkräftig geholfen haben, habs verstanden
:-)