Erstellt am 11.09.2008 um 21:01 Uhr von ridgeback
@CashGranny,
denke Du meinst Betriebsratssitzung. Hier würde ich höflichst auf die §§ 40 und 78 S. 1 BetrVG hinweisen.
Erstellt am 11.09.2008 um 21:16 Uhr von DonJohnson
Was er meint ist ein Betriebsratsbüro mit Ausstattung - aber du sagtest z.B. also denke ich, da ist noch mehr was du uns erklären solltest bevon wir dir hier mitteilen, dass eine Behinderung von Betriebsverfassungsorganen sogar mit Gefängnisstraen bis zu einem Jahr belegt werden können. Darum bitte mehr Infos!
Erstellt am 11.09.2008 um 22:21 Uhr von nicoline
@"CashGranny"
mitteilen mußt Du das dem AG, denn:
§ 40 Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats
(1) Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber.
(2) Für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung hat der Arbeitgeber in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen.
Wie:
z.B.:
Hiermit teile/n ich/wir (der BR in Form des BRV ) Ihnen mit, dass Herr/Frau ..... die BR Arbeit nach § 78 BetrVG dadurch behindert dass er gemäß §40 Abs.2 BetrVG keinen Raum für die regelmäßig stattfindende Sitzung des BR zur Verfügung
stellt. Ich/wir fordern Sie auf, hier umgehend Abhilfe zu schaffen, andernfalls behalten wir uns die Einleitung rechtlicher Schritte vor.
Mit (besonders) freundlichen Grüßen...........
Und für die Zukunft: mal intensiv im BetrVG blättern und daraus lernen!
Erstellt am 12.09.2008 um 08:35 Uhr von BR-Hexe
@ CashGranny,
eine BR-Sitzung oder Betriebsversammlung Sonntags in einem Cafe, das nenn ich mal einen Vorschlag, bei Kaffe und Kuchen und bezahlter Sonntagsarbeit, nicht schlecht...
Aber im Ernst, sollte Dein Marktleiter dies wirklich ernst gemeint haben und Dir nicht die Möglichkeit geben, die BR-Arbeit ordnungsgemäß durchzuführen, hat er ein großes Problem, das so enden kann wie Don Johnsen schon beschrieben hat (§119 BetrVg).
Mach die GF eindringlich auf Deine Recht aufmerksam.
Sollte tatsächlich keine Räumlichkeit zur Verfügung haben, so hat der AG dafür zu sorgen, das auch außerhalb des Firmengeländes auf seine Kosten z.B. eine Betriebsversammlung abgehalten werden kann und das während der Arbeitszeit.