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Behinderung des BR in Ausübung seines Amtes

K
Kummerkasten
Jan 2018 bearbeitet

Trotz Aufforderung an meinen Vorgesetzten dafür Sorge zu tragen, dass die mir zugewiesene Arbeit erledigt werden soll, wenn ich mich z. B. bei der GBR-Sitzung befinde lehnt dieser das ab. Kann man das als Behinderung des BR in Ausübung seines Amtes werten?

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Community-Antworten (10)

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Pjöööng

04.01.2016 um 15:50 Uhr

Dann bleibt die Arbeit halt so lange liegen. Wo ist das Problem?

P
Pickel

04.01.2016 um 15:56 Uhr

Nein. Mit welchem Recht stellst du derartige Forderungen an deinen Vorgesetzten?

H
Hartmut

04.01.2016 um 16:10 Uhr

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das BRM völlig ungehindert seinen BR-Pflichten nachkommen kann. Da ist das BetrVG ganz unmissverständlich, und geltendes Recht kann dein AG auch nicht 'ablehnen'.

P
Pjöööng

04.01.2016 um 16:21 Uhr

Hartmut,

einfach mal die Frage aufmerksam lesen.

M
Mattes

04.01.2016 um 16:54 Uhr

Ich bin da auch bei Pjöööng und Pickel.

Wenn der Vorgesetzte meint, das die Arbeit liegen bleiben kann dann ist das so. Anders ist es, wenn er dann von dir Überstunden/Akkord verlangt!!!

G
gironimo

04.01.2016 um 18:58 Uhr

Der AG behindert nicht den BR, wenn er die Arbeiten nicht anderweitig durchführen lässt. Der AG selbst trägt die Verantwortung, wenn die Arbeit liegen bleibt - nicht der BR (der sich lediglich ordnungsgemäß ab- und anmeldet).

Und natürlich - was Mattes sagt - solltet Ihr natürlich keiner Mehrarbeit zustimmen, wenn dies zu unzumutbaren Mehrbelastungen anderer Kollegen führt.

H
Hartmut

04.01.2016 um 19:15 Uhr

Leider doch, gironimo. Denn objektiv gesehen hast du zwar recht, der AG behindert nicht den BR, indem er ihn mit Arbeit belädt, die dann aufgrund der (G)BR Arbeit notwendigerweise liegen bleibt. Aber er baut eine dem BRM unangenehme Situation auf ... je nach persönlicher Befindlichkeit kann das durchaus als Drohkulisse verstanden werden. Insofern liegt eine Behinderung dann indirekt doch vor. Ich bleibe dabei, den 119er wird man natürlich nicht ziehen, aber ein 23er ist das, zumal wenn es von Dauer ist.

G
Globus

04.01.2016 um 19:31 Uhr

gironimo hat vollkommen Recht...

In deinem bestimmten Fall könnte das BRM noch immer Überlastungsanzeigen schreiben und oder der BR macht die schlechte Personalpolitik immer wieder Thema in den Monatsgesprächen - weiterhin ist das auch sehr wohl eine Möglichkeit die Gefährdungsbeurteilung bezüglich psychischer Belastungen neu zu fassen...

Hier ist also das Spielfeld des BR... dumm wenn man dieses dann nciht nutzt...

G
ganther

05.01.2016 um 00:05 Uhr

@Hartmut

gefühlt unangenehme Situationen sind aber noch lange keine Behinderung der BR Arbeit.

Überspitzt gesagt: ich kenne viele BRs die finden die reine Anwesenheit des Chefs als unangenehm...

P
Pjöööng

05.01.2016 um 01:10 Uhr

Puh! "Unangenehme Situation"... Das geht natürlich gar nicht! Wo kommen wir denn da hin?

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