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Arbeitszeit über 10 Stunden vom BR - vom Arbeitgeber gekappt?

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brdabo
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe mal gelesen das dass Arbeitszeitschutzgesetz für Betriebsräte nicht gilt. Der Arbeit geber will die tatsächlichen geleisten Stunden des BR nicht anerkennen. Es gibt Verhandlungen die länger als 10 Stunden dauern und hier kappt der Arbeitger dem BR die Stunden. Wo finde ich die entsprechende Rechtssprechung

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Community-Antworten (9)

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DonJohnson

09.09.2008 um 17:30 Uhr

Na hallo - Respekt! Ihr habt Verhandlungen die länger als 10 Stunden plus Pause dauern und zieht das an einem Tag durch? Respekt! Manchmal ist es besser Verhandlungen zu verlegen, da sich die eine oder andere Front verhärten können! Aber das ist nicht deine Frage. Wo hast du aber die von dir angeführte Stelle gelesen? Würde mich mal interessieren. Also der §37 sagt: Abs. 1 Die Mitglieder des Betriebsrats führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt. Abs 2 Mitgliedes des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Abs 3 Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriesbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist....

Hierauf beziehst du dich bestimmt - nun so ganz außer Kraft wird das Arbeitszeitgesetz hier nicht ausgehebelt. Euer AG moniert sicherlich die betriebsbedingten Gründe. Nur wegen irgendwelcher Verhandlungen (ich übertreibe jetzt mal) weil ihr darüber verhandelt ob es bei der nächsten Sitzung Tee anstatt Kaffee gibt, könnt ihr euch nciht hierauf berufen. Na, obwohl - wenn der Kaffee alle ist... lach! Nein jetzt mal im Ernst, der AG kann sich darauf berufen, dass ihr das wärend der Arbeitszeit machen könnt - und viele Gründe (außer u.a. unterschiedliche Schichten) gibt es da nicht. Die Fristen des BetrVG sind in der Regel so ausgelegt, dass ihr dass ohne Mehrarbeit hinbekommt. Wenn allerdings jede kleine Sitzung bei euch "bis in die Puppen geht" weil ihr euch einfach nciht einig werdet (schon selten bei ungraden BRM), solltet ihr euch echt mal überlegen woran das liegt, dass die Fronten so verhärtet sind.

Wäre aber schön, wenn man mehr über die von dir erwähnten Verhandlungen hören würde, vielleicht kann man dann konkreter antworten und wirklich helfen.

Viel Erfolg

R
rasputine

09.09.2008 um 20:03 Uhr

Über 10 Stunden kann man (im Einzelfall) immer mal kommen - sei es durch notwendige Fahrerei, die mit BR-Tätigkeit verbunden sein kann (nicht nur bei Schulungsmassnahmen ;-) ), sei es durch Kombination von "normaler Tätigleit" + ergänzende BR-Sitzung, die dann doch länger dauert als angenommen, sei es durch plötzliche Terminverschiebungen mit evtl. "Zwischenüberbrückungsräumen" oder durch was auch immer....

Das Gesetz ist da aus unserer Sicht ganz klar - wie Don Johnson schon weitestgehend zitiert hat (und unser Arbeitgeber hat nach Einschalten einer Rechtsanwältin sogar inzwischen gelernt dem zu folgen ;-) ): Betriebsratsarbeit ist Ehrenamt (BetrVG §37.1) - und somit greift das Arbeitszeitgesetz nicht, man kann also gesamt über 10 Stunden/tgl. kommen formaljuristisch gesehen (!). Ob die aufgewendete ZEit wirklich zur ordnungsgemaessen Durchführung der Aufgaben (= § 37.2) notwendig ist, kann der AG zwar bezweifeln, es bleibt jedoch allein in der Entscheidung/Einschätzung des Betriebsrates, der keine ernsthafte Rechenschaft (oder gar Erklärungsschwulität) darüber abzulegen hat! Somit ist der gesamte Umfang der BR-Tätigkeit in Freizeitausgleich zu gewähren (§ 37.3).

Ob es jedoch sinnvoll ist, als Betriebsrat ggf. selbst regelmäßig gegen das Arbeitszeitgesetz zu "verstoßen" bzw. sich selbst durch das "Ehrenamt" auszubeuten, steht auf einem gänzlich anderen Blatt.

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DonJohnson

09.09.2008 um 22:48 Uhr

Oh danke für deine Antwort - Ich gebe zu, du drückst dich besser aus als ich - nunja, bin ein dummer Handwerker!!!

W
wölfchen

09.09.2008 um 23:35 Uhr

hallo brdabo, schau mal unter www.schiering.org/arhilfen/mav/betriebsrat-maxarbeitszeit.pdf da werden Sie geholfen :-)

B
brdabo

10.09.2008 um 07:43 Uhr

sowie rasputine es beschrieben hat, trift auf uns zu. z.b. ich habe von 7:00 - 10:00 Uhr einen Termin (normales arbeiten) fahre anschließend zur BR-Sitzung (Fahrtzeit 3 Stunden) von 13:30 bis 19:00 Uhr BR Sitzung. Übernachtung im Hotel. Am nächsten Tag von 09:00 Uhr - 17:00 2. Teil BR-Sitzung und anschließend Fahrt nach Hause (2 Stunden). Reisezeit ist bei uns Arbeitszeit). Also fazit: ich kommen in den 2 Tagen ohne Probleme auf 24 Stunden.

B
brdabo

10.09.2008 um 12:16 Uhr

Danke für die Antworten. Ich denke Ihr habt mir weitergeholfen GRUß Wolfgang

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VIONÄR

10.09.2008 um 14:39 Uhr

brdabo, denk mal drüber nach, die Arbeitszeiten so anzupassen, dass es wieder normal läuft. Wenn Du inkl. Fahrzeit 8,5 h BR hast, warum gehst Du dann noch von 07-10 normal arbeiten. Die Stelle, an der Du gelesen hast, dass Gesetze für BR`s nicht gelten, die solltest Du ganz schnell vergessen. Solchen Unfug können nur Dummköpfe verbreiten!

W
wölfchen

10.09.2008 um 16:18 Uhr

@VIONÄR Willst Du nicht mein Bruder sein, dann schlag ich Dir den Schädel ein, oder mit Deinen Worten: bist Du nicht meiner Meinung, bist Du ein Dummkopf!- ist das Diskussionskultur? Außerdem empfehle ich Dir mal ganz fix, den oben angegebenen Link anzuklicken - meinst Du, das sind Dummköpfe, die diesen "Unfug" geschrieben haben?

P
packer

10.09.2008 um 17:46 Uhr

@ vionär

ganz schön dicke klappe... also ich hab schon uffzigmal BR arbeit gemacht und dabei einiges läääääänger als normal geschafft... wenn ich jezze noch höre, daß ich deswegen 'n dummkopp bin, dann kriegste das BetrVG sammt Fitting ringestoppt ;) und daß das nich schön ist mit dem ehrenamt is schon klar, aber sonst würde in einer gesellschaft nicht mehr viel laufen... Ich teile deine meinung durchaus, daß man manchmal geschickter seine zeit nutzen sollte und z.b. die fahrtzeit in die arbeitszeit legen könnte, aber oftmals geht das auch nicht... aber lass dich nicht vom posten hier abhalten weil mal rauhe gegenantworten kommen, das kann der AG noch viel besser... also nix für ungut!

lieben gruß vom packer

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