Unser Arbeitgeber möchte, dass wir ihm die Zeit, die wir mit Betriebsratsarbeit verbringen, gesondert auflisten. Er fürchtet offenbar, dass unsere reguläre Arbeit darunter leidet. Ist es zulässig, dass er einen Nachweis darüber verlangt, wieviel Stunden wir in die Betriebsratsarbeit investieren? Und wo finde ich eine Gesetzesgrundlage, die das erlaubt oder verbietet?