Erstellt am 28.06.2005 um 23:15 Uhr von Rollie
Ich meine, der AG hat keine Grundlage dafür.
Der AN meldet sich für seine BR-Tätigkeit an bzw. ab. Es steht dem Vorgesetzten frei, die Zeiten der Abwesenheit zu notieren, bzw. darüber Buch zu führen.
Allerdings würde ich mir als BR verbieten, dem AG detailliert Rechenschaft darüber abzulegen, das ich beispielsweise 30 Minuten Protokoll geschrieben habe, mich 2 Stunden für ein sitzungsrelevantes Thema eingelesen habe, und 2 Stunden Sprechstunde abgehalten habe.
Erstellt am 29.06.2005 um 23:08 Uhr von colette
Hi, bei uns ist das gang und gebe, da ich leider auch die Monatsabschlüsse mache muss ich die Stunden die nicht effektiv gearbeitet wurden als Schulungsstunden bzw. BR-Stunden auflisten. Er kann es ja nicht verbieten, von daher ist es für mich in Ordnung.
Erstellt am 30.06.2005 um 13:29 Uhr von verdi
Anders rum wird ein Schuh draus: Die gesamte Arbeit die Betriebsräte tun geht auf Beschlüsse zurück: Dann und dann tagen wir, Sitzungstermine und die jeweiligen Arbeitsaufträge. Einzelne Mitglieder arbeiten dann diese Aufträge ab. Jedes Betriebsratsmitglied ist verpflichtet diese Zeit aufzulisten und ggf. abzurechnen. Wenn der Arbeitgeber dann mit der Häufigkeit nicht einverstanden ist muss er zum Arbeitsgericht. Nur ein AG kann dann eine Überprüfung vornehmen und abwägen ob der Zeitaufwand im Verhältnis steht.
Extrem Beispiel. Ein BR-Miglied wird abends von einem Kollegn angerufen - langes Telefonat wg. Mobbing. Dauert 2 Stunden. Diese 2 Stunden rechnet das BR-Mitglied ab - ohne Nennung was er gemacht hat. Wenn der Arbeitgeber nicht einverstanden ist - muss er zum Arbeitsgericht. Wenn der BR seinen Lohn für diese 2 Stunden nicht bekommt - muss er zu Arbeitsgericht und klagen