Erstellt am 04.09.2008 um 12:49 Uhr von uhu
@aw
generell kann davon ausgegangen werden, dass der BR (welcher auch immer) sein Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Ziff. 4 BetrVG für diesen Antrag des AG (auch wenn er alt ist) ausgeübt hat; ihr könntet prüfen, ob die AG-Maßnahme - Verschiebung des Zahltages - genau so umgesetzt werden soll und wird, wie in dem alten Antrag beschrieben; sollte das nicht zu 100% der Fall sein und inzwischen doch etwas anders erfolgen, dann ist der BR erneut in der Mitbestimmung; der AG müßte einen neuen Antrag an den BR stellen, der dann zu entscheiden wäre;
Erstellt am 04.09.2008 um 12:52 Uhr von w-j-l
aw,
4 Wochen später?
Wann bekommt ihr denn das Gehalt im Moment, und wann soll es später gezahlt werden? Eine Auszahlung erst zur Mitte des Folgemonats halte nicht für korrekt.
Ich kenne das im Bereich des TVöD. Da wurde teilweise bisher noch zur Monatsmitte des laufenden Monats gezahlt. Nun wird umgestellt auf Monatsende.
A: Seid ihr tarif gebunden?
B: Gibt es eine tarifliche Regelung?
Wenn A und B, dann gilt der Tarifvertrag
Wenn A und nicht B, dann kann der BR regeln
Wenn nicht A, dann kann der BR immer regeln.
Basis für eine Regelung ist § 87 (1) Nr.4 BetrVG
Wenn euer alter BR in legitimer Weise eine BV beschlossen hat, dann gilt die. Ihr könnt sie lediglich kündigen. Die wirkt dann aber so lange fort, bis eine neue Regelung geschlossen wurde, und darauf müsste sich euer AG nicht einlassen. Ihr müßtet dann eine Einigungsstelle anrufen.