Erstellt am 21.04.2007 um 13:45 Uhr von Kölner
@Anna
Wenn kein TV besteht...dann habt Ihr keine Möglichkeiten. Individualrecht!
Erstellt am 21.04.2007 um 15:12 Uhr von paula
und wenn TV dann MA ein Gewerkschaftseintritt nahelegen, da ansonsten der TV leer laufen kann...
Erstellt am 21.04.2007 um 15:15 Uhr von Kölner
Erstellt am 21.04.2007 um 15:27 Uhr von Anna
Danke erstmal für die bisherigen Antworten.
Bei uns besteht kein TV. Könnte man nicht aber mit den TzBG oder dem AGG argumentieren?
Erstellt am 21.04.2007 um 15:28 Uhr von Kölner
@Anna
Nö.
Vertragsfreiheit!
Erstellt am 21.04.2007 um 21:30 Uhr von mille
@all
erklärt mir mal jemand warum der BR hier keine Mitbestimmung hat?
Wie wärs mit §87 BetrVG
Erstellt am 21.04.2007 um 21:35 Uhr von Kölner
@mille
Was soll denn der § 87 BetrVG hier bringen?
Erstellt am 21.04.2007 um 22:44 Uhr von mille
@kölner,
ich möchte keine neuen Fragen sondern Antworten.
Sind denn Aushilfskräfte außerhalb des Mitbestimmungsrechts?
§87 Abs 10 Fragen der betrieblichen Lohngestaltung RN 241 DKK
Erstellt am 21.04.2007 um 22:51 Uhr von Mona-Lisa
@mille,
willst du nicht, oder kannst du nicht, oder verstehst du nicht?
Individualrecht! Hier geht es um Arbeitsverträge und da hat der BR nun mal nix zu melden! :-))
Erstellt am 21.04.2007 um 22:57 Uhr von Kölner
@mille
Is nicht!...weil kein kollektivrechtlicher Tatbestand!
Und wenn Du schon zum § 87 BetrVG DKK zitierst, dann gilt: Weiterlesen! z.B. RN 242.
...dort heisst es nämlich "[...]Nach dem Willen des Gesetzgebers ist die Festsetzung der Vergütung im Einzelfall nicht erfasst [...]"