Mitbestimmungsrechte des BRs bzgl. Prämien
Hallo, ich habe eine Frage zu den Mitbestimmungsrechten des BRs. Und zwar ist die Frage, inwieweit der BR bei der Festlegung von Prämien ein Mitspracherecht hat. Im BetrVG §87 Art. 11 ist zwar aufgeführt, dass der BR im Bezug auf Prämien und vergleichbare leistungsbezogene Entgelte dieses Recht besitzt.
Die Frage ist allerdings, ob dieses Recht auch dann noch besteht, wenn es sich bei solch einer Prämie nicht um ein regelmäßiges Entgelt handelt, sondern um eine einmalige nicht-monetäre Entlohnung wie bspw. eine Reise?
Community-Antworten (1)
03.09.2008 um 14:49 Uhr
Wenn kein Tarifvertrag gültig ist und dieser TV dies nicht anders regelt, hat BR nach § 87 Abs. 1 Nr.10, 11 BetrVG gilt Mitbestimmung, nur wenn dies einen kollektiven Charakter hätte.
Unter Nr. 11 ist keine geldwerte Sachleistung, gemeint, sonder es handelt sich vermutlich eher um einen freiwilligen Anreiz des AG.
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