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Abfindung - ab wann steht einem MA eine Abfindung zu?

R
ralle
Jan 2018 bearbeitet

nach einer Entlassung kann man doch eine abfindung ein klagen aber ab wann steht einen Mitarbeiter ein Abfindung zu und wie hoch ist diese, gibt es dafür auch Gesetzes Vorlagen?

danke ralle15

2.47502

Community-Antworten (2)

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Z.Ickig

22.05.2006 um 22:54 Uhr

Es gibt keinen gesetzlichen Abfindungsanspruch, es sei denn, der Arbeitgeber hat im Kündigungsschreiben die Zahlung einer Abfindung angeboten. Hat er das nicht getan, dann hast du keinen Anspruch.

§ 1a KSchg (Kündigungsschutzgesetz)

1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung (1) Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.

(2) Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.

R
ralle

22.05.2006 um 23:27 Uhr

danke für die schnelle Antwort mfg ralle

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