Elternzeit wird bei Abfindung angerechnet? DRINGEND!
Hallo, bei einer Abfindung vertritt der Personaler die Meinung, die Elternzeit der MA würde nicht zur Betriebszugehörigkeit zählen. Dabei geht es immerhin um 5 Jahre. Wo finde ich bitte ein Urteil / einen Hinweis / einen Paragraphen / einen Kommentar, dass Elternzeit sehr wohl zur Betriebszugehörigkeit zählt? Es pressiert ein wenig, die Verhandlungen stehen vor der Türe...
Herzlichen Dank für jede Antwort!! Schnuffl
Community-Antworten (2)
24.10.2006 um 15:00 Uhr
Elternzeit gehört mit zur Betriebszugehörigkeit. Es besteht ja weiterhin ein Arbeitsverhältnis. Der/die Elternzeitler/in ist ja nur für die Elternzeit von der Erbringung einer Arbeitsleistung befreit - "beurlaubt" - anschließend wird wieder gearbeitet, ohne das es zu einem neuen Arbeitsvertrag kommt. siehe Kommentare zum BetrVG z.B. zum § 112/112a z.B. von Däubler.
(Schließlich soll es ja auch nicht zur Diskriminierung von Frauen kommen - oder?)
24.10.2006 um 16:45 Uhr
Hallo Viktor, danke schön! Es handelt sich aber nicht um einen Sozialplan oder IA, sondern die Mitarbeiterin ist bereit, das Unternehmen zu verlassen, weil es in ihrem Betriebsteil keine Teilzeitstelle gibt. Insofern hilft mir der Kommentar zum §112/112a nicht recht weiter. Hat sonst noch jemand eine Idee, wo ich schwarz auf weiss finden kann, dass Elternzeit zur Betriebszugehörigkeit zählt? Herzlichen Dank!! Schnuffl
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