bei einer Abfindung vertritt der Personaler die Meinung, die Elternzeit der MA würde nicht zur Betriebszugehörigkeit zählen. Dabei geht es immerhin um 5 Jahre.
Wo finde ich bitte ein Urteil / einen Hinweis / einen Paragraphen / einen Kommentar, dass Elternzeit sehr wohl zur Betriebszugehörigkeit zählt?
Es pressiert ein wenig, die Verhandlungen stehen vor der Türe...
Herzlichen Dank für jede Antwort!!
Schnuffl
Unsere Seminarempfehlung
Arbeitsrecht Teil 2
So setzen Sie Arbeitnehmerschutzrechte erfolgreich durch