W.A.F. LogoSeminare

Vollzeit Elternzeit Teilzeit

D
DanielWorms
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

kurze Frage hoffe es kann jemand helfen, wir haben eine Angestellte die zur Zeit in Elternzeit ist und nach 3 Jahren zurückkommt, sie will aber von Vollzeit in Teilzeit wechseln. Das mit muss der Arbeitgeber auch gewähren, meine Frage daher ist wie lange muss er die Teilzeit gewähren?

69803

Community-Antworten (3)

S
seesee

15.05.2014 um 15:16 Uhr

Einmal Teilzeit - immer Teilzeit. Das ist einer der Gründe für die Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen...

Es gibt noch keinen gesetzlichen Anspruch auf Wiederaufstockung der Teilzeit. Lediglich bei freien Stellen muss die Teilzeitkraft, wenn sie sich auf eine Vollzeitstelle bewirbt, bei gleicher Eignung (!) bevorzugt werden.

Manche Tarifverträge, z.B. MTV IG Metall, haben schon entsprechende Klauseln für Aufstocker drin.

L
Lurchi

15.05.2014 um 15:18 Uhr

Schau doch mal ins TzBfG §8. Sollte sie nach diesem Gesetz die AZ reduzieren, dann auf Dauer. Sie kann zwar später beantragen die AZ zu erhöhen, aber der Rechtsanspruch ist sicher nicht einfach durchzusetzen. Sollte Sie andere Ansprüche aus anderen Gesetzen haben (z.B.BEEG), kann das u.U. anders geregelt sein. Aber hierzu bedarf es ein mehr an Informationen. Aber das Thema zu googlen bringt sicherlich mehr. Ich habe mich neulich selbst mit dem Thema beschäftigen müssen und musste feststellen, dass die Meinungen auch unter den Juristen da recht weit auseinander gehen. Viel Erfolg.

T
Tulpe

19.05.2014 um 13:01 Uhr

Sie kann bei Antrag auf Teilzeit diesen schon Befristen, z.B. Möchte nach meiner Elternzeit für die Dauer von 2 Jahren in Teilzeit wechseln. Dann hat Sie keine Probleme. Ansonsten muss Sie sich wieder auf eine Vollzeitstelle Bewerben.

Ihre Antwort