Erstellt am 15.05.2014 um 13:16 Uhr von seesee
Einmal Teilzeit - immer Teilzeit. Das ist einer der Gründe für die Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen...
Es gibt noch keinen gesetzlichen Anspruch auf Wiederaufstockung der Teilzeit. Lediglich bei freien Stellen muss die Teilzeitkraft, wenn sie sich auf eine Vollzeitstelle bewirbt, bei gleicher Eignung (!) bevorzugt werden.
Manche Tarifverträge, z.B. MTV IG Metall, haben schon entsprechende Klauseln für Aufstocker drin.
Erstellt am 15.05.2014 um 13:18 Uhr von lurchi
Schau doch mal ins TzBfG §8. Sollte sie nach diesem Gesetz die AZ reduzieren, dann auf Dauer. Sie kann zwar später beantragen die AZ zu erhöhen, aber der Rechtsanspruch ist sicher nicht einfach durchzusetzen.
Sollte Sie andere Ansprüche aus anderen Gesetzen haben (z.B.BEEG), kann das u.U. anders geregelt sein. Aber hierzu bedarf es ein mehr an Informationen. Aber das Thema zu googlen bringt sicherlich mehr.
Ich habe mich neulich selbst mit dem Thema beschäftigen müssen und musste feststellen, dass die Meinungen auch unter den Juristen da recht weit auseinander gehen. Viel Erfolg.
Erstellt am 19.05.2014 um 11:01 Uhr von Tulpe
Sie kann bei Antrag auf Teilzeit diesen schon Befristen, z.B. Möchte nach meiner Elternzeit für die Dauer von 2 Jahren in Teilzeit wechseln. Dann hat Sie keine Probleme. Ansonsten muss Sie sich wieder auf eine Vollzeitstelle Bewerben.