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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abfindung und Elternzeit / Bundeswehr -was zählt mit für die Abfindungssumme?

N
nicki
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Vielleicht kann mir jemand helfen:

Unser Betrieb schließt zum 31.12.06 komplett die Türen. Alle Arbeitnehmer sollen eine Abfindung erhalten.

Wir haben eine Kollegin in Elternzeit und einen Kollegen der während seiner Betriebszugehörigkeit 1 Jahr beim Bund war. Zählt 2 Jahre Elternzeit und 1 Jahr Bund mit in die Abfindungssumme?

Die Kollegin war z.B. von Oktober 1998 bis 30.11.2006 bei uns beschäftigt. Bekommt sie jetzt für 8 Jahre Abfindung, oder nur für 6 Jahre (weil sie ja 2 Jahre freigestellt war). Die gleiche Frage gilt für den Kollegen der beim Bund war. Ich hoffe mir kann jemand hilfreiche Infos geben.

Grüße, Nicki

2.33701

Community-Antworten (1)

N
nicki

31.05.2006 um 17:26 Uhr

Mittlerweile habe ich rausgefunden, dass die Elternzeit wohl voll angerechnet wird. Was den Wehrdienst betrifft bin ich allerdings noch nicht schlauer geworden

Gruß, Nicki

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