Kann ein Betriebsratsmitglied durch das Betriebsratsgremium abgemahnt werden, weil das Einzelmitglied zur Erforschung der Meinung der Belegschaftsentwicklung zu den Wünschen, wie ein gewünschter Sondertarifvertrag aussehen soll [hier ob weiter längere Arbeitszeit (wenn ja mit oder ohne Bezahlung der bisherigen verschenkten 5 Stunden] oder zurück zur 35-Stundenwoche) ?
Und kann die Personalabteilung gegen dieses Betriebsratsmitglied wegen Störung des Betriebsfriedens klagen?