Erstellt am 06.12.2019 um 15:46 Uhr von celestro
Nein, der Betriebsrat kann mMn nicht abmahnen. Von der Beschreibung her, könnte hier der AG eine Abmahnung (gegen alle Beteiligten) aussprechen.
Erstellt am 06.12.2019 um 16:12 Uhr von seehas
Der BR ist kein hierarchisch aufgebautes Gremium. Auch ein BRV ist nicht Vorhesetzter der BRäte. Im BR kann die Diskussion darüber geführt werden wie sinnvoll diese Aktion war. Wenn ein BRat unwahre Tatsachen über die Beschlusslage im BR verbreitet, so kann dies unter Umständen als pflichtwidriges Verhalten angesehen werden. Für eine gravierende Pflichtverletzung kann ein Arbeitsgericht den Ausschluss aus dem BR verfügen (§24 (5) BetrVG. Ich glaube aber nicht, dass eine einmalige Aktion dafür ausreichend ist.
Eine Abmahnung kann es dagegen sehr wohl vom Arbeitgeber geben. Wenn die Kollegen sich dabei nicht korrekt an- und abgemeldet haben kommt noch ein Arbeitszeitbetrug dazu. Bei Arbeitszeitbetrug wurden vom BAG auch schon Kündigungen ohne vorherige Abmahnung durchgewunken
Erstellt am 06.12.2019 um 18:51 Uhr von Moreno
Pausen müssen den AN im Voraus bekannt sein! Da kann der AG nicht sagen ach die wird heute verschoben. Also im Prinzip alles richtig gemacht auch wenn er sich vielleicht ein wenig aus dem Fenster gelehnt hat!
Erstellt am 06.12.2019 um 19:57 Uhr von Dummerhund
Abmahnen kann ein BR einzelne Mitglieder nicht. Ihr könnt lediglich drüber reden das so etwas nicht noch mal vor kommt. Und selbst wenn der BR einstimmig der Meinung wäre das die Pause nicht verschoben wird, sind Einzelne oder aber das gesamte Gremium nicht berechtigt selbst in den produktiveren (hier organisatorisch Pausenverschiebung) ein zu greifen. Selbst wenn das Arbeitszeitgesetz aussagt das Pausen im voraus feststehen müssen. Hier sind AN erst einmal verpflichtet der Anordnung des AG folge zu leisten. Im nachhinein können sich BR und AG sich darüber einigen wie in Zukunft darüber entschieden und nach außen hin Kommuniziert wird.
Rückfrage hier wäre, ist die Pause atok verschoben worden oder stand es rechtzeitig fest?
Erstellt am 06.12.2019 um 21:55 Uhr von Moreno
Hier sind AN erst einmal verpflichtet die Anordnung Folge zu leisten....hast Du irgendeine Gesetzesgrundlage dazu? Wenn ich um 12.00 Pause habe kann der AG dies nicht einfach verschieben weil er eine Veranstaltung machen will.
Erstellt am 07.12.2019 um 00:45 Uhr von celestro
"Pausen müssen den AN im Voraus bekannt sein! Da kann der AG nicht sagen ach die wird heute verschoben. Also im Prinzip alles richtig gemacht auch wenn er sich vielleicht ein wenig aus dem Fenster gelehnt hat!"
Glaskugel? Wir wissen hier weder, seit wann der Termin feststand, noch ob der AG mit dem BR die Verschiebung der Pause besprochen hat, noch sonst irgendwas. Also können wir quasi gar nichts dazu sagen.
Erstellt am 07.12.2019 um 09:54 Uhr von Dummerhund
Erstellt am 06.12.2019 um 21:55 Uhr von Moreno
Hier sind AN erst einmal verpflichtet die Anordnung Folge zu leisten....hast Du irgendeine Gesetzesgrundlage dazu? Wenn ich um 12.00 Pause habe kann der AG dies nicht einfach verschieben weil er eine Veranstaltung machen will.
Ich würde behaupten das es erst einmal durch das Weisungs-/Direktionsrecht gedeckelt ist. Ob nun Rechtens oder nicht lass ich mal dahin gestellt sein. Dem AN obliegt es dann hinterher gegen diese Anweisung vor zu gehen oder nicht.
Des weiteren sehe ich es so wie celestro.
Erstellt am 07.12.2019 um 10:25 Uhr von Moreno
Pausen müssen im Vorraus fest stehen wenn ich morgens auf Arbeit gehe und immer Pause um 12 Uhr habe ist dies meine geplante Pause und kann nicht vom AG beliebig verändert werden. Das gibt das Direktionsrecht nicht her! Auch hier gibt es Ankündigungsfristen.
Erstellt am 07.12.2019 um 11:03 Uhr von celestro
"Auch hier gibt es Ankündigungsfristen."
Und nochmal ... wir haben überhaupt keine Ahnung, wie lange die BV vorher angekündigt war und ob darauf hingewiesen wurde, dass man die Pause dann zu Zeit XYZ machen kann / soll.
Erstellt am 07.12.2019 um 15:22 Uhr von IlkaB
Freunde, hier wird immer von einer Betriebsversammlung gesprochen. Diese ist eine Veranstaltung des Betriebsrates!
Wenn der Arbeitgeber eine mehr oder weniger kurzfristige Versammlung einberuft, ist das keine Betriebs-, sondern eine Mitarbeiter- oder Belegschaftsversammlung.
Sollte das eine Betriebsversammlung, also einberufen durch den Betriebsrat, gewesen sein, wundert mich das Verhalten des einen Betriebsrates schon sehr und darüber sollte in der nächsten Betriebsratssitzung gesprochen werden.
Sollte es sich hingegen um eine vom Arbeitgeber einberufene Mitarbeiterversammlung handeln, was ich nach dem Startposting annehme: die Teilnahme an der Mitarbeiterversammlung ist verpflichtend, demnach könnte der Arbeitgeber den einen Betriebsrat und die Mitarbeiter, die seinem "Beispiel" gefolgt sind, eine Ermahnung erteilen. Eine Abmahnung halte ich für überzogen, das ist aber eher eine persönliche Meinung.
Erstellt am 07.12.2019 um 17:07 Uhr von Moreno
Die Teilnahme bei einer Mitarbeiterversammlung ist verpflichtend....aber nicht kurzfristig in der Mittagspause! Na vielleicht klärt Tozi14 uns ja noch auf! :-) aber vielleicht ist er auch traurig weil der Kollege nicht vom Betriebsrat abgemahnt werden kann!
Erstellt am 07.12.2019 um 18:40 Uhr von IlkaB
§ 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers
1Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. 2Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. 3Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.
Anscheinend wurde ja allen Mitarbeitern die Gelegenheit gegeben, ihre Mittagspause zu nehmen. Wäre interessant zu wissen, wie genau die Mittagspausenregelung aussieht. Dazu müsste es dann ja eine Betriebsvereinbarung geben.
Erstellt am 08.12.2019 um 10:53 Uhr von Moreno
Du solltest dich vielleicht auch mit den Grenzen des Weisungsrecht beschäftigen! Es spielt keine Rolle ob die Pause zu einem anderen Zeitpunkt gewährt wird.
Erstellt am 08.12.2019 um 11:36 Uhr von Dummerhund
In den Grenzen des Weisungsrecht würde passen das ein AG einen Zeitrahmen vorgibt (Beispiel zwischen 12:00 -14:00Uhr) in der Pausen zu machen sind. Natürlich immer unter dem Vorbehalt das man ohne Pause nicht über die 6 Std. Arbeitszeit kommt. Dies aber nur mal am Rande.
Alles Andere können wir hier nicht auflösen ohne das der Fragesteller mehr Infos gibt.
Erstellt am 08.12.2019 um 14:42 Uhr von Tozi14
Es war eine Mitarbeiterversammlung durch den Arbeitgeber, dieser hatte die Versammlung eine Woche vorher angekündigt, die Pause wäre von 12:30 bis 13Uhr, die Versammlung war von 13- 13:45 und da der AG ein Mittagessen organisiert hat, hat er einen Tag vorher entschieden, die Pause zu verschieben, damit wahrscheinlich nicht so viel Produktionzeit ausfällt. Er leider den Betriebsrat nicht vorher informiert, was ich persönlich nicht gut fand, aber es steht eben nirgends fest geschrieben, um welche Zeit die Pause genau ist. Ist ja nun auch keine große Sache, da ja niemand Schaden genommen hat und auch alle satt geworden sind. Nein ich will keine Abmahnung verteilen, ist ja auch schlecht für den Betriebsrat. Ich würde nur gefragt, ob man das machen kann und da wollte ich mich erstmal informieren. Wir werden über die Art und Weise mit allen Beteiligten noch einmal reden, wie wir das in Zukunft richtig angehen werden. Erst einmal Danke für die vielen Antworten
Erstellt am 08.12.2019 um 17:30 Uhr von Moreno
Ein Betriebsratsseminar habt ihr noch nicht gehabt?
Erstellt am 08.12.2019 um 22:33 Uhr von Dummerhund
AG hat alles richtig gemacht...….nur er hat vergessen den BR zu unterrichten.
BRM hat alles richtig gemacht.... nur er hat vergessen das er nur hätte hinweisen aber nichts anordnen kann.
BR hat als Gremium alles richtig gemacht...….hat nur vergessen nach einer Woche Tiefschlaf rechtzeitig auf zu stehen.
Wenn man jetzt was falsch machen will, dann wäre es nicht mit allen Beteiligten zusammen reden.